Parkgebühren auf Privatplätzen - Darf man das denn machen?

Der Parkautomat auf dem Parkplatz an der Straße Hinter der Mauer sorgt für reichlich Gesprächsstoff in den sozialen Netzwerken. Die Diskussion orientiert sich vor allem daran, ob auf einem privaten Parkplatz Parkscheinautomaten oder andere Parkregelungen rechtens sind und gelten. Die Erläuterung kommt von der Stadt Goch: Demnach darf grundsätzlich jeder für sein Grundstück eine Parkregelung treffen, ob mit Parkscheibe oder Parkscheinautomat.
Das Problem ist allerdings, wie der Eigentümer des Grundstücks die eventuell anfallenden Gebühren eintreibt. Theoretisch dürfte er Autofahrer daran hindern, das Grundstück zu verlassen, ohne die Parkgebühr entrichtet zu haben, doch dies nur ohne Anwendung von Sanktionen. So etwas dürfen nur Ordnungsbehörden. Der Eigentümer darf die Stadt bitten, die Verwarngelder für das Parken auf seinem Grundstück einzutreiben.
In dem Gocher Fall liegt, so Torsten Matenaers, der Stadt zwar eine Vereinbarung zur Bewirtschaftung des Parkraums vor, die gilt jedoch nur für die Parkscheibenregelung. Aus diesem Grund seien die Mitarbeiter der Stadt auf dem Grundstück tätig gewesen, obwohl es sich um Privatgelände handelt.
Die Stadt ihrerseits darf das Knöllchengeld einbehalten. Für den Parkscheinautomaten gibt es seitens des Eigentümers noch keinen entsprechenden Antrag.

Autor:

Franz Geib aus Goch

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