Der Tragödie 2. Teil - Arie über den Gocher Anwohnerparkausweis

Foto: wikipedia gemeinfrei

Wie sag ichs meinem - sorry, beinahe falsch gewählt - Leser ?

Nun denn, frisch ans Werk.

Da ich mich als denkendes Wesen auch dazu veranlasst fühle, meinen aus diesen Prozessen entstehenden Gedanken freien Lauf zu lassen - die Gedanken sind ja bekanntlich frei -, stelle ich mich natürlich auch der Kritik.

Wenn mir allerdings als kritischem Betrachter von kommunalpolitischer Seite "geraten" wird, mich doch erst einmal mit den Gesetzen auseinanderzusetzen und mich sozusagen "sachkundig" zu machen und dann meine Analogien zu ziehen, und ich dann sehen muß, daß von eben dieser Seite keine erklärenden Erklärungen folgen, fühle ich mich ein wenig - sagen wir es neutral - mißinterpretiert. Man könnte auch den Titel einer bekannten TV-Schau zitieren.

Ich stelle hier meine Antwort zu dem Kommentar ein, weil ich davon überzeugt bin, daß die darin aufgestellten "Forderungen" für sich sprechen !

Hier mein Kommentar :

"Der Antwort 1. Teil :

Wenn Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, kritisch behördliche oder politische Entscheidungen zu hinterfragen und/oder Kritik zu üben, dürfen diejenigen, die sich angesprochen fühlen auch einmal ihr eigenes Handeln/Verhalten hinterfragen, bevor sie die Objektivität der Kritiker anzweifeln.

Warum wird Kritik geübt ?
Warum werden Vergleiche gezogen und Analogien gesucht ?
Warum werden Entscheidungen/ Planungen nicht ganz klar verständlich kommuniziert ?
Warum werden nicht im Vorfeld mögliche Einwände - übrigens meistens durchaus berechtigt - nicht in die Kommunikation mit den Bürgern einge-arbeitet ?
Warum werden nicht von vornherein rechtliche Rahmenbedingungen für die Entscheidungen publiziert ?
Warum wird Objektivtät von Kritikern einge-/beklagt, die man selbst doch zunächst einsetzen sollte, wenn man schon als Wissender an den Töpfen der Verwaltungsweisheit sitzt ?
Warum verlangt man den Bürgern ab, sich intensiv mit Verwaltungsrecht und §§ der STVO auseinanderzusetzen, wenn man als Verwaltungsfachmann oder Politiker, der auf Verwaltungsfachleute zurückgreifen kann, doch schon im Vorfeld genügend Aufklärungsarbeit leisten könnte ?

Ist da etwa Unsicherheit über rechtliche Grundlagen mit im Spiel ?

Hier bedarf es einer dringenden sachlichen Beantwortung !

>b>Der Antwort 2. Teil :

Wer Kritikern vorwirft, nicht objektiv zu recherchieren, der sollte schleunigst den Beweis antreten, daß es ein anderes Gemengelage gibt und wenn ja - welches !

Ich hätte hier gern pro § die genaue Angabe der betreffenden arabischen/römischen Ziffer und die Angabe des Absatzes incl. der betreffenden Textpassage in Schriftform.

ich hätte hier gern den Verweis auf den Unterschied zwischen den §§ 45 und 46, die Angabe der Absätze/Abschnitte etc. und deren Inhalt und Unterschied in Interpretation/Kommentar.

Ich hätte gern eine Information, inwieweit § 6 Abs.1 Nr. 14 STVG im Zusammenhang steht mit §§ 45/46 STVO.

Ich hätte gerne gewußt, wie bei den zwingend vorgeschriebenen planerischen Aspekten Bürgerbefragung, Stellplatzerhebung, notwendige Auswertung Kfz-Melderegister gehandhabt wurden.
Wie stellt sich das Verhältnis Fahrzeugbestand /Parkdruck/notwendiges Stellplatzangebot dar ?

Auf all diese Fragen hätte ich gern qualifizierte Antworten ! Das würde zur Versachlichung einer weiteren Diskussion enorm viel beitragen.

Ich habe während meiner Recherchen irgendwo gelesen, daß vor Einführung des Bewohnerparkens den Bewohnern Ziele dargestellt werden müssen, dass für eine hohe Akzeptanz egeln einfach und klar verständlich sein müssen.

Das Stöbern in den für einen Nichtverwaltungsfachmann schwierigen Dschungeln von Verwaltungsvorschriften und §§ und juristischen Kommentaren bringt den „Kritischen Bürger" nicht weiter. Er gewinnt sogar eher den Eindruck, daß auch ein Verwaltungsangestellter hier, so wie er selbst, juristischen Beistand benötigt !

Autor:

Lothar Dierkes aus Goch

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