Ist es sinnvoll, Fahrverbot als Strafe einzuführen?

24. Juni 2010
NRW, Goch

Über die Kreativität eines Strafmaßes

Geldstrafen sind nur sinnvoll für die, denen das auch in irgendeiner Form weh tut. Strafen sollten deshalb nicht nur den Tatvorgang, sondern auch den sozialen Voraussetzungen der Täter angepasst werden.

Wenn ein ausgesprochen reicher Mensch ein paar hundert Euro Geldstrafe dafür bekommt, weil er z.B. den Aschenbecher seines Autos im Wald entleerte, dann lacht dieser sich doch schlapp. Müsste er jedoch, wie in einigen Teilen der USA, unter Aufsicht mehrere hundert Kilo Müll aufsammeln oder er bekäme ein Fahrverbot für einen begrenzten Zeitraum, dann sähe das schon eher nach Strafe aus.

So manches hochmütige Mundwerk arroganter Reicher könnte man den Riegel vorschieben. Doch gerade aus diesem Personenkreis heraus wären massive Proteste zu diesem Vorgang zu erwarten, da es wohl viele von ihnen als „Majestätsbeleidigung“ empfinden würden, wenn man so mit ihnen verführe.

Geldstrafen sind ohnehin ungerecht, wenn eine Sache mit dem gleichen Strafmaß für Alle bedacht ist (außer es handelt sich um elementare Rechtsfälle, wie etwa Mord). Gerade bei Geldstrafen passt doch der Spruch: Je reicher umso gleicher!

Ein Fahrverbot jedoch täte Jedem weh, egal, wie hoch sein Kontostand ist!

Soziale und juristische Kreativität ist hier gefragt. Doch lässt das unser Grundgesetz überhaupt zu? Oder ließe sich der Gleichheitsgrundsatz insofern anpassen, als dass diese Gleichheit nicht, wie juristisch vorausgesetzt, sich auf die Tat als Grundlage bezieht, sondern eher auf das Ergebnis der Bestrafung?

Auch könnten hier wieder Ungerechtigkeiten entstehen, weil dann wohl Jene höher bestraft werden, an deren Wohnort seine geringere Verkehrsinfrastruktur herrscht, als bei denen, die Busse und Bahnen vor der Haustüre haben.

Doch wie gesagt: Soziale und juristische Kreativität wäre hier gefragt...

Foto: Thorben Wengert, Pixelio, zur Veröffentlichung freigegeben

Autor:

Kurt Nickel aus Goch

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