Mai- und Brunnenfest des Werbering Goch findet statt, aber ... - Gocher Rat befasste sich am Dienstag mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum verkaufsoffenen Sonntag

Das Street Food Festival mit dem Werbering Goch hätte beinahe nicht stattfinden können.
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Das Mai- und Brunnenfest Anfang Mai findet statt. Was im Selbstverständnis der meisten Gocher und erst recht der Mitglieder des Werbering manifestiert ist, hätte in diesem Jahr durchaus auf der Kippe stehen können, wenn es nach dem Willen des Gesetzgebers geht. Am Dienstag Abend tagte der Rat der Stadt Goch darüber.

Zum Hintergrund: Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulassungskriterien für Sonntagsöffnungen dargelegt. Im Behördendeutsch liest sich das so: "Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot "aus Anlass" eines Marktes ist nach Paragraph ... nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt darstellt."

Räumlicher Bezug ist auch wichtig

Zu deutsch: Künftig müssen alle Stadtfeste mit verkaufsoffenem Sonntag daraufhin überprüft werden, ob die Öffnung der Läden in engem räumlichen Bezug zum eigentlichen Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass das Fest mehr Besucher anzieht als die Öffnung der Geschäfte. Der verkaufsoffenen Sonntag des Einzelhandels darf nur als Anhängsel des Festes gelten. Als Ausnahme.
Denn Knackpunkt ist ein weiterer Leitsatz der da lautet: "Eine Gewerkschaft ist nach § ... antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung, die in ihrem Tätigkeitsbereich gestützt auf § 14 LadSchlG eine Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag zulässt." Soll heißen: Die in diesem Fall zuständige Gewerkschaft ver.di kann einen verkaufsoffenen Sonntag kippen, wenn die Zulassungskriterien nicht erfüllt sind.
Das Thema "verkaufsoffener Sonntag" stand deshalb am Dienstag Abend in der jüngsten Sitzung des Gocher Stadtrates in zwei Tagesordnungspunkten auf der Agenda. Zunächst ging es um die Aufhebung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 11. August 2008, in der Fassung der Änderung vom 20. März 2009, 1. Oktober 2010, 26. Juni 2013 und 1. Juli 2015. Im zweiten TOP ging es um den entsprechenden Erlass einer ordnungsbehördliuchen Verordnung für das Mai- und Brunnenfest in 2017.
Ein kompliziertes Procedere, das die künftigen verkaufsoffenen Sonntage zunächst einmal in Frage stellt.

Was hat das mit Goch zu tun?

Aber warum das alles in Goch? "Die Verordnungen, die die Sonntagsöffnungen in der Stadt erlauben entsprechen nicht der neuen Interpretation des Landesrechtes. Null Chance!", so der Justitiar Dr. Georg Kaster.
Um Rechtssicherheit zu bekommen, müssen die Städte und Gemeinden ihre ordnungsbehördlichen Verfügungen anpassen und zwar auf die jeweilige Veranstaltung bezogen bis der Gesetzgeber einen Musterentwurf herausgibt, der für alle Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag gilt und vor dem Verwaltungsgericht standhält. Das könne aber bis Mai dauern, gab Kaster in der Sitzung als Prognose aus. Für das Mai- und Brunnenfest des Werbering Goch hat der Stadtrat am Dienstag Abend aber schon mal grünes Licht gegeben.
Was das für alle weiteren Feste des Werbering Goch bedeutet, es folgen noch der Flachsmarkt-Sonntag und der Weihnachtsmarkt-Sonntag, ist nämlich jetzt offen. Auch die Ladenöffnung an diesen Tagen muss jeweils neu überprüft werden. Fakt ist nur: ver.di lehnt den verkaufsoffenen Sonntag grundsätzlich ab.
Ein weiterer Knackpounkt ist außerdem die räumliche Nähe zwischen der Veranstaltung und den geöffneten Läden. Bisher waren die Händler im gesamten Stadtgebiet berechtigt ihre Läden an diesen Sonntagen zu öffnen. Das ist vorbei. "Diese Verordnung entspricht nicht dem Gesetz", so Kaster. Heißt: Künftig hängt es unter anderem von der möglichen Strahlkraft der Veranstaltung ab, wie weit die räumliche Nähe zu fassen ist. Die Gocher Industriegebiete und Ortschaften wären beim Mai- und Brunnenfest von der Ladenöffnung ausgenommen, wie der Gocher Justitiar mittels einer ausgelegten Grafik im Rat darlegte. Fakt ist aber, dass auch Dr. Georg Kaster zur Zeit nicht sicher ist, wie die räumliche Nähe zu fassen ist: "Es kann keiner sagen, ob der Bereich ausreichend ist, um beim Verwaltungsgericht standzuhalten."
SPD-Fraktionschef Klaus-Dieter Nikutowski gab in der Ratssitzung eine zentrale Botschaft aus: "Wir werden immer versuchen, eine Nische zu finden, um Veranstaltungen wie das Mai- und Brunnenfest zu unterstützen."
Die Nachfrage von Dietrich Kade, Fraktionschef der ZIG (Zukunft in Goch), ob Ortsteile wie Pfalzdorf von der Möglichkeit der Ladenöffnung somit ausgeschlossen seien, konnte Gochs Justitiar Kaster nur bejahen, gab aber die Losung aus: "Dann müssen die Ortsteile selbst aktiv werden!"

Anmerkung: Schon das vom Werbering Goch unterstützte Street Food Festival am 4./5. März diesen Jahres hätte nach der alten ordnungsbehördlichen Verordnung nicht stattfinden dürfen, wie Dr. Georg Kaster im Rat zu verstehen gab: "Es hat nur keine Klage gegeben, weil es zu kurzfristig war.

Autor:

Franz Geib aus Goch

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