Mit dem Rad zur Schule - Gesetzesänderung: Eltern dürfen auf dem Gehweg mitfahren

Mami fährt mit auf dem Gehweg. Eine Gesetzesänderung macht das jetzt möglich. Annika Macdonald und ihre Tochter Merle wissen das schon. Viele jedoch noch nicht. In Weeze haben Schule, Polizei und Verkehrswacht die neue Regel der Sraßenverkehrsordnung vorgestellt. Foto: Steve
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Vielen ist noch nicht bekannt: "Eltern dürfen ihre Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch mit auf dem Gehweg begleiten, wenn sie gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs sind", so Rasmus Bones. Ab dann müssen Kinder die Straße benutzen und dürfen nicht mehr auf dem Gehweg fahren.

WEEZE. "Die Gesetzesänderung soll zur Verhinderung von Unfällen beitragen, damit Eltern auch in schwerer zu überschauenden Situationen ihr Kind ganz nah begleiten können", erklärt Bones. Der schulfachliche Berater für Verkehrs- und Mobilitätserziehung für Grundschulen im Kreis Kleve ist vom Schulamt bestellt: "Mit unseren Partnern Polizei und Verkehrswacht arbeiten wir gemeinsam zusammen. Um die Aktionen zu bündeln und guter Ansprechpartner für die rund 50 Grundschulen im Kreis Kleve sein zu können, habe ich eine Homepage erstellt." Unter www.kle.nw.schule.de/verkehr wird die Problematik zwar anschaulich dargestellt.
Noch besser lässt sich das Ganze aber vor Ort erklären. Im Schatten der Grundschule Marienwasser traf sich Bones mit Schulleiterin Andrea Schotten, Polizeikommissar Stefan Cohnen von der Verkehrsunfallprävention sowie Eltern und Kindern. "Besonders zu dieser Gesetzesänderung gäbe es aus unserer Sicht einen Informationsbedarf bei der Bevölkerung", sagt der Berater. So würden nur wenige Kinder in der "schönen Jahreszeit" immer noch mit dem Mama-Taxi zur Schule gebracht. "Jetzt kommen wieder mehr Kinder selbstständig, zu Fuß, gemeinsam mit Eltern oder ab der vierten Klasse auch alleine mit dem Fahrrad zur Schule", versichert Bones. "Das entlastet den morgendlichen Verkehr vor der Schule und ist gesund, weil die Kinder sich schon vor dem Unterricht bewegen."

Nicht mit dem Roller

Dennoch sein Appell: Aber: Bitte nicht mit dem Roller, Inline-Skates, Skate- oder Longboard oder sonstigen Spaß-Mobilen, und damit schon gar nicht auf der Straße. Hier entstehen im morgendlichen Verkehr immer wieder gefährliche Situationen."

Autor:

Christian Schmithuysen aus Goch

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