NS-Prozess in Hagen: Breckerfelder muss sich für Mord verantworten

Ein 92-jähriger Breckerfelder muss sich im Spätsommer wegen der Tötung eines niederländischen Widerstandskämpfers im September 1944 vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen verantworten.

Dem Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Anklage vom 12. November 2012 zur Last gelegt, in der Nacht vom 21. auf den 22. September als Angehöriger des deutschen Grenz- und Sicherheitspolizeipostens in Delfzijl/Niederlande den niederländischen Staatsbürger Aldert Klaas Dijkema gemeinsam mit einem inzwischen verstorbenen Mittäter hinterrücks und angeblich „auf der Flucht“ erschossen zu haben.
Aldert Klaas Dijkema war am 21. September 1944 unter dem Verdacht, Verbindungen zum Widerstand gegen die deutsche Besatzung zu unterhalten, festgenommen worden. Der Angeklagte soll Dijkema auf Befehl seines Vorgesetzten gemeinsam mit seinem Mittäter mit einem Auto in die Nähe einer Fabrik in Appingedam/Niederlande verbracht haben. Dort sollen der Angeklagte und sein Mittäter - zumindest aber einer von ihnen im Einverständnis des anderen - mindestens viermal auf Aldert Klaas Dijkema geschossen haben. Dieser wurde unter anderem in den Hinterkopf getroffen und verstarb unmittelbar. Später sollen der Angeklagte und sein Mittäter angegeben haben, dass Dijkema auf der Flucht erschossen worden sei.
Der Angeklagte ist mit Urteil des Landgerichts Hagen vom 22. Februar 1980 schon wegen Beihilfe zum Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945, begangenen ebenfalls in Ausübung seines Dienstes in dem Grenz- und Sicherheitspolizeiposten in Delfzijl/Niederlande, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
Bereits am 25. April 1949 war der Angeklagte, der gebürtiger Niederländer ist, durch ein niederländisches Sondergericht wegen der Teilnahme an drei Erschießungen, darunter auch die des Aldert Klaas Dijkema, in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Die Strafe ist zwischenzeitlich in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt worden.
Ein im Jahr 1978 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtetes Auslieferungsersuchen der Regierung der Niederlande war erfolglos, da es durch die zuständige deutsche Behörde als unwiderlegbar angesehen wurde, dass der Angeklagte während des Krieges die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte, was eine Auslieferung in die Niederlande ausschloss.
Die Hauptverhandlung vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen beginnt am 2. September, um 11 Uhr, Saal 201 (Schwurgerichtssaal). Es sind insgesamt elf Verhandlungstermine anberaumt.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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