Verfahren gegen Polizeibeamtin wegen Schusswaffengebrauchs mit tödlichem Ausgang eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Ermittlungsverfahren gegen die 24-jährige Polizeikommissarin, die am 18. Oktober in Hagen-Kabel einen 34-jährigen Mann erschossen hat, eingestellt. Die Ermittlungen ließen keinen Zweifel daran, dass der Schusswaffengebrauch durch Notwehr gerechtfertigt war.

Der später Getötete hatte zuvor in einem nahe gelegenen Versicherungsbüro zunächst mit einem Schlag einer von ihm mitgeführten Machete eine Mitarbeiterin verletzt und sodann einen weiteren Mitarbeiter der Agentur, der zu Hilfe kam, schwer verletzt und den Flüchtenden verfolgt. Die hinzugerufene Polizeistreife forderte den auf Bürgersteig angetroffenen Täter mehrfach auf, die Waffe fallen zu lassen. Als der Täter dann mit großen Schritten mit der erhobenen, 50 Zentimeter langen Waffe auf die Beamtin zukam und noch ca. 2 bis 3 Meter entfernt war, lag eine Notwehrsituation vor, welche die Schussabgabe auch in der konkreten Form rechtfertigte. Das Ermittlungsergebnis stützt sich neben zahlreichen Zeugenaussagen auch auf die Aufzeichnungen einer Videoaufnahme, die aus dem Streifenwagen gefertigt wurde und die Einsatzsituation dokumentiert.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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