VRR-Dringlichkeitsentscheid: Regierungspräsident erteilt SPD eine Abfuhr

Mit einer Dringlichkeitsentscheidung, unterschrieben von Hagen Aktiv, FDP, CDU und den Grünen, hatte Oberbürgermeister Erik O. Schulz sich im November in die VRR-Versammlung wählen lassen, um den Vorsitz übernehmen zu können.
Der Rat hatte diesen Entscheid im Nachhinein abgesegnet. Nicht so die SPD-Fraktion.

Im Gegenteil: Die Genossen hatten Klage beim Verwaltungsgerichteingereicht mit der Begründung, eine Dringlichkeit sei nicht gegeben gewesen, und sie seien zudem nicht offiziell informiert worden. Parallel zu der Klage informierte die SPD auch die Kommunalaufsicht und forderte den Regierungspräsidenten auf, das Vorgehen des Oberbürgermeisters zu beanstanden.
Die Antwort der Bezirksregierung dürfte aber die Genossen wenig erfreuen: Dadurch, dass der Rat am 13. November dem Entscheid zustimmte, sieht die Bezirksregierung keine Grundlage mehr für eine behördliche oder gerichtliche Prüfung: „Es handelt sich um einen regulären Ratsbeschluss“, heißt es in der dem Stadtanzeiger vorliegenden schriftlichen Erklärung. „Anhaltspunkte dafür, dass die materielle Entscheidung des Rates über die Entsendung des Oberbürgermeisters gegen geltendes Recht verstoßen könnte, sind weder vorgetragen worden noch ersichtlich. Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten ist daher nicht geboten.“ Inhaltlich untermauert die Bezirksregierung sogar die schnelle Entsendung: „Die bei einem Verzicht auf die Dringlichkeitsentscheidung prognostisch eintretenden erheblichen Nachteile oder Gefahren können auch durch eine drohende Fristversäumnis (...) oder durch Nachteile im immateriellen oder politischen Bereich begründet werden.“
Die Klageschrift der SPD datiert vom 20. November - also gut eine Woche, nachdem der Rat nachträglich zugestimmt hatte.

Autor:

Anja Seeberg aus Hagen

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