Verbraucherzentrale in Hagen - Wegweiser zu Recht und Rat

Beratungsstellenleiter Benjamin Korte. | Foto: Stephan Faber
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Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Hagen im vergangenen Jahr. Für fast 8.200 Ratsuchende war die Beratungs- stelle in der Hohenzollernstraße 2016 Wegweiser zu Rat und Recht.

Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal winkt eine Online- plattform mit unschlagbaren Schnäppchen oder vermeintliche Gratis-Kochrezepte sind nur einen Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in ungewollte Abos tappen. „Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden“, bilanziert Beratungsstellenleiter Benjamin Korte eine steigende Nachfrage bei den Rechtsberatungen.
Unter dem Motto „Achtung: Täuschend echt!“ hat die Verbraucherzentrale vor Fake-Shops gewarnt, die im Netz mit verlockenden Schnäppchenpreisen für Trendprodukte werben. Wer auf die Echtheit der Angebote vertraute und wie verlangt per Vorkasse bezahlte, sah häufig weder das Produkt noch das Geld je wieder.
Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses Trio haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen“, berichtet Benjamin Korte.
So hatten Ratsuchende in der Beratung geschildert, dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. „Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert Benjamin Korte.
Das erforderliche Einverständnis für die telefonische Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.
Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in Kostenfallen. Da wurde auf Internetseiten mit verheißungsvollen Adressen wie etwa sorglosduo.de, firstgold.de oder mastercredit.de der unproblematische Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst wenn der Finanzrahmen in Schieflage geraten war. „Kredit und Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte Goldkarte winkt auch bei schlechter Bonität!“ – wer das glaubte und bestellte, orderte ungewisse Erfolgsaussichten inklusive. Denn entweder gab es nur teure Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare für ein Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im Kleingedruckten der Anbieter war nämlich erwähnt, dass die Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur Prüfung weitergegeben werde. „Dessen ungeachtet war nach Bestellung der Kreditkarte eine kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme ins Haus geflattert. Diese enthielt aber nicht die erhoffte Kreditkarte, sondern die Aufforderung, eine Ausgabegebühr von 49,90 Euro zu entrichten“, rechnet Benjamin Korte vor. Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe angefallen. „Dies alles wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss – und die es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt er die Tricks beim Versprechen vom problemlosen schnellen Kredit.
Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: „Bei ihren Besuchen hatten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017 geschürt“, berichtet der Beratungsstellenleiter. Dadurch verunsichert seien dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote abgeschlossen worden. „Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten“, entlarvt Benjamin Korte die Überrumpelungsstrategie.
Auch erste Verbraucherprobleme von geflüchteten Menschen sind bei der Verbraucherzentrale angekommen: „So hatten umtriebige Mitarbeiter in Telefonshops Flüchtlingen ein kostenloses Smartphone oder Tablet versprochen, sie damit dann in zwei oder gar drei Verträge mit 24-monatiger Laufzeit gelockt“, zeigt Benjamin Korte auf, dass die Unerfahrenheit dieser Menschen zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen ausgenutzt wird. Aber auch die Zahlungsmodalitäten bei der Energieversorgung mit Abschlägen für Strom und Gas und der Jahresabrechnung für den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt.
Informationen rund um den Wegfall der Roaming-Entgelte beim Surfen, Simsen und Telefonieren ins oder aus dem europäischen Ausland hat die Verbraucherzentrale aktuell ebenso auf dem Radar wie einen Check, ob Banken sich bei der Vergabe von Verbraucherkrediten an die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung halten. Außerdem: Dass große Player unter den Anbietern bei nicht bezahlten Rechnungen mit eigenen Inkassobüros oder externen Dienstleistern ein einträgliches Geschäftsmodell mit dem Masseninkasso auf den Weg gebracht haben, hat die Verbraucherzentrale jetzt öffentlichkeitswirksam angeprangert. Nicht selten, dass für eine nicht eingelöste Lastschrift durchs Forderungsmanagement dann die doppelten Kosten fällig werden.

Umweltberatung 2016: Dem Verpackungsärger Luft gemacht

Drei kleine Pralinen verführen extra eingewickelt in folienverschweißter Hochglanzschachtel zum Kauf. Bio-Bananen, Äpfel und Birnen werden trotz harter Schale nochmal in Folie und Pappe verpackt. Darüber machten sich die Hagener bei der Umweltberaterin am häufigsten ihren Ärger über die Verpackungen Luft. Unnötige und aufwendig Verpackungen haben einen doppelten
Preis: Der Kunde muss sowohl für das ins Auge fallende Outfit als auch für dessen Entsorgung zahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Hersteller, deren Verpackungen besonders negativ aufgefallen waren, angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Hierin sollten sie erklären, ob in welcher Weise die jeweilige Verpackung den Zielen der Verpackungsverordnung entspricht – danach gilt es nämlich, Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden. Einige Produzenten haben darauf reagiert und die Verpackung reduziert. Die meisten Hersteller sahen jedoch keinen Bedarf zur Reduzierung. Deren Argumente allerdings überzeugten die Umweltberatung der Verbraucherzentrale nicht in jedem Fall.
Produktbeispiele und Abschlussbericht:
www.verbraucherzentrale.nrw/verpackungsaerger

Elektroschrott: viel zu wertvoll für die Tonne - und Wie steht es mit der Rücknahme im Handel ?

Mit dem Workshop „Elektroschrott ist Gold wert“ warb die Umweltberatung für die längere Nutzung und Recycling von Elektrogeräten während des Hagener Urlaubskorbes. Weltweit türmen sich 50 Millionen Tonnen Elektroschrott zur Entsorgung auf – und das in nur einem Jahr!
Dabei funktionieren viele der ausrangierten Geräte noch – und die meisten enthalten knappe Rohstoffe, die man recyceln kann und die somit nicht wieder neu gewonnen werden müssen. Das minimiert Umweltschäden und die gefährliche Arbeit in den Rohstoffminen der Länder des Südens wird durchs Recycling ersetzt.
Kaputter Fön, defekter Toaster, ausrangierter Computer – seit August 2016 müssen auch Händler mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmetern alte Elektronik zurücknehmen. Bis dahin waren die kommunalen Sammelstellen erste Adresse, um die ausgedienten Haushalts- und Hightech-Geräte sachgerecht zu entsorgen und die enthaltenen wertvollen Rohstoffe wiederzuverwerten.
Verbrauchern die Rückgabe durch ein dichtes Netz an Abgabestellen zu erleichtern – so die Zielsetzung des Elektronik- und Elektro-Altgeräte Gesetzes.
Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale hat in Hagen gecheckt, wie die Vorgaben des Gesetzes vom Elektrohandel praktisch umgesetzt werden. Fazit: Die Rücknahme funktioniert in der Regel schon gut, allerdings hapert es beim Großteil noch an der Information über dieses Angebot.
Nur wenige Händler machten durch Hinweisschilder oder durch eine ins Auge fallende Rücknahmestelle im Verkaufsraum auf den Service aufmerksam. Zumeist mussten Kunden erst beim Verkaufspersonal gezielt danach fragen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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