Bund der Steuerzahler vergleicht Friedhofsgebühren von 56 Großstädten

Der Bund der Steuerzahler haben die Bestattungsgebühren in 56 Großstätten verglichen. | Foto: Bundesverband Bestattungsbedarf/Fotolia
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3.184 Euro. Das ist der gar nicht mal so kleine und feine Unterschied zwischen der Stadt Kerpen im Rheinland und der Stadt Bocholt im Münsterland. Denn während in Kerpen die Beerdigung eines Sarges in einem Wahlgrab 4.841 Euro kostet, schlägt dies in Bocholt nur mit 1.657 Euro zu Buche. Dies ergab eine Untersuchung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW zu den Friedhofsgebühren der 56 größten Städte des Landes.

Der BdSt NRW hat für die 56 Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern in NRW die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren für eine Sargbestattung im Wahlgrab und für eine Urnenbestattung in einem Reihengrab ermittelt. Eine Sargbestattung im Wahlgrab ist nicht nur in Kerpen teuer. Auch in Bochum (4.337 Euro), Dortmund (3.700 Euro), Recklinghausen (3.679 Euro) und Dormagen (3.630 Euro) kostet die letzte Ruhe erheblich mehr als im Landesdurchschnitt, der gut 2.761 Euro beträgt. Preiswert ist eine Sargbestattung dagegen nicht nur in Bocholt, sondern auch in Solingen (1.671 Euro), Hagen (1.748 Euro), Lüdenscheid (1.820 Euro) und Hamm (1.885 Euro). „Man darf nicht vergessen, dass zu diesen Friedhofsgebühren weitere Kosten kommen, etwa für Sarg oder Urne, für Bestatter, Gärtner und Steinmetz“, so Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW. „Einen Angehörigen zur letzten Ruhe zu betten, ist nicht nur traurig, sondern in vielen Städten auch extrem teuer.“

Ungebrochen ist der Trend zur Urnenbestattung. Die BdSt-Untersuchung zeigt, dass auch hier erhebliche Unterschiede anfallen. Negativer Spitzenreiter ist die Stadt Herford mit 1.845 Euro für eine Urnenbestattung in einem Reihengrab. Deutlich über dem Landesdurchschnitt (1.115 Euro) liegen auch Bonn (1.792 Euro), Herne (1.698 Euro), Aachen (1.614 Euro) und Viersen (1.518 Euro). Vergleichsweise preiswert kommt eine Urnenbeisetzung in Bergisch Gladbach (478 Euro), Solingen (524 Euro), Bottrop (544 Euro), Lüdenscheid (557 Euro) und Herten (610 Euro).

„Die Kommunalpolitiker müssen bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren moderat vorgehen“, fordert Kanski. So ist zu prüfen, ob private Unternehmen die Grünflächenpflege preiswerter erledigen, und Überhangflächen, die nicht mehr benötigt werden, dürfen nicht in die Kalkulation der Grabnutzungs- oder Bestattungsgebühren einfließen, sondern sind z.B. in öffentliches Grün zu überführen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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