An Schöffen werden hohe Anforderungen gestellt - Stadt sucht Bewerber

Die Stadt Haltern am See stellt eine Vorschlagsliste von Personen auf, die als Grundlage für die anschließende Schöffen- und Jugendschöffenwahl beim Amtsgericht Marl dienen soll. Gesucht werden insgesamt 21 Personen für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt beim Amtsgericht Marl und Landgericht Essen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023.

Der Rat und der Ausschuss für Generationen und Soziales der Stadt Haltern am See schlagen dem Schöffen- und Jugendschöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Marl doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden; die eigentliche Wahl findet dann im zweiten Halbjahr 2018 statt.Schöffin oder Schöffe / Jugendschöffin oder Jugendschöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt ist, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet hat, nicht in Vermögensverfall geraten ist und mit Hauptwohnsitz in Haltern am See wohnt.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung, Beamte, die jederzeit in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen bzw. Jugendschöffen gewählt werden.

Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit

Zudem verlangt das verantwortungsvolle Schöffenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des mitunter recht anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung. Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können der Stadt Haltern am See in den nächsten Wochen Personen benennen, die ihrer Meinung nach in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen. Die vorschlagenden Organisationen sollten allerdings darauf achten, dass die Bewerber in jedem Fall zur Übernahme des Amtes bereit und persönlich dazu geeignet sind.Darüber hinaus können sich Interessenten auch persönlich bewerben. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2018. Auf der Internetseite der Stadt Haltern am See werden entsprechende Bewerbungsformulare bereit- gestellt - unter www.haltern-am-see.de/schoeffenwahl. Ansprechpartner und Empfänger von Bewerbungen für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen ist der Fachbereich Ordnung und Soziales, Patrick Föcker, Telefon 02364 933-177; Bewerbungen und Rückfragen für das Amt des Jugendschöffen richten Sie bitte an Klaus Eltrup, Fachbereich Familie und Jugend, Telefon 02364 933-255.

Die erstellte Vorschlagsliste wird vom Rat und dem Ausschuss für Generationen und Soziales der Stadt Haltern am See beschlossen, anschließend für die Dauer von einer Woche öffentlich ausgelegt und nach Ende der Einspruchsfrist dem Direktor des Amtsgerichts Marl für die dort stattfindende Wahl zugeleitet. In der Vorschlagsliste werden alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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