Kämmerer: Zuschüsse des Förderungsgesetzes stehen nur für Investitionen zur Verfügung

Angesichts dieser Fakten mahnte Dirk Meussen, den am 27. September 2012 einstimmig beschlossenen Haushaltssanierungsplan nicht aus den Augen zu verlieren | Foto: Stadt
  • Angesichts dieser Fakten mahnte Dirk Meussen, den am 27. September 2012 einstimmig beschlossenen Haushaltssanierungsplan nicht aus den Augen zu verlieren
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Haltern. Kämmerer Dirk Meussen sieht nach eigenem Bekunden derzeit keine Chance für Steuerreduzierungen, auch wenn es aus Berlin und Düsseldorf Signale auf finanzielle Unterstützungen der Städte gibt. Im Haupt- und Finanzausschuss ging er auf einen Antrag der SPD-Fraktion ein, die gebeten hatte, auch zu diesem Punkt Stellung zu beziehen.

Meussen begründete seine Skepsis ausführlich. So verwies er darauf, dass die Zuschüsse des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes nur für Investitionen zur Verfügung stehen und nicht für Entlastungen auf der Aufwandsseite verwandet werden können. Und: „Die zusätzlichen Bundesmittel zur Entlastung bei den Aufwendungen für Asylbewerber reichen bei weitem nicht aus, den Kostenanstieg zu decken.
Die Aufstockung der „Zwischenmilliarde“ ist einmalig, und damit nicht nachhaltig im Sinne des Haushaltssanierungsplans, für 2017 vorgesehen.“ Der Kämmerer verdeutlichte außerdem, dass die Nebenbestimmungen eines jeden Jahres zu den Fortschreibungen des Haushaltssanierungsplanes aussagen, dass die darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen unabhängig von möglichen konjunkturellen Verbesserungen des Haushalts verbindlich umzusetzen sind. Das bedeutet, dass die über das definierte Konsolidierungsziel hinausgehende Haushaltsverbesserungen laut Stärkungspaktgesetz ausschließlich zur Reduzierung von Liquiditätskrediten verwendet werden dürfen.
Dirk Meussen rechnete vor: „Wenn man davon ausgeht, dass ein Prozent Hebesatz Grundsteuer B etwa 12.700 Euro im Haushalt ausmachen, würde die einmalige direkte Entlastung in 2017 bei knapp 20 Prozentpunkten liegen. Bezogen auf das Beispiel im Haushaltssanierungsplan eines größeren Einfamilien-Neubaus mit 200 qm Wohnfläche würde die Entlastung in 2017 bei 24,88 Euro, monatlich 2,07 Euro, liegen. Bei den anderen damaligen Beispielen würde sich die Ersparnis sogar bis auf 6,89 Euro, monatlich 57 Cent, verkürzen.“
Meussen machte zudem deutlich, wie eng die aktuelle Fassung des Haushaltssanierungsplanes in 2021 gestrickt ist: „Wir rechnen mit einem Überschuss von nur 165.000 Euro bei einem Gesamtvolumen an Aufwendungen in Höhe von 91. Mio. Euro! Die steigenden Soziallasten und Umlagen, aber auch die volatile Entwicklung der Gewerbesteuer und die Gefahr steigender Zinsaufwendungen sprechen nicht dafür, dass in 2017 Möglichkeiten für Steuerverringerungen bestehen. Aktuell ist der Presse sogar das Gegenteil zu vernehmen, weil in einzelnen Nachbarstädten angesichts möglicher Tarifsteigerungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst über Grundsteuer-Erhöhungen nachgedacht wird.“

Den einstimmig beschlossenen Haushaltssanierungsplan nicht aus den Augen verlieren

Angesichts dieser Fakten mahnte Dirk Meussen, den am 27. September 2012 einstimmig beschlossenen Haushaltssanierungsplan nicht aus den Augen zu verlieren. „Wir befinden uns auf einem guten Weg, die Haushaltssanierung planmäßig zu betreiben. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 mit gut 40 Mio. Euro bei angenommener Überschuldung in 2014, eine erste Rückzahlung bei den Kassenkrediten und die Sondertilgung von 1,3 Mio. Euro bei den Investitionskrediten sind positive Auswirkungen unserer Sanierung. Aber Rat wie Verwaltung sollten im Hinblick auf den noch verbleibenden langen Zeitraum an dem einstimmig beschlossenen Plan festhalten, und ihn nicht zugunsten vermeintlicher Vorteile in der öffentlichen Wahrnehmung aufs Spiel setzen.“

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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