Nach formellem Fehler: Stadtverwaltung legt Flächennutzungsplan neu aus

Baudezernentin Anette Brachthäuser: „Auch die Träger öffentlicher Belange müssen erneut beteiligt werden. Da sich inhaltlich am Plan jedoch nichts geändert hat, gehen wir davon aus, dass wir keine neuen Einwendungen erhalten.“
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Haltern. Ende 2016 hatte der Rat der Stadt Haltern am See den Feststellungsbeschluss über den neuen Flächennutzungsplan gefasst (wir berichteten). Danach hatte die Stadtverwaltung den Flächennutzungsplan (FNP) der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. Dabei hat die Prüfung durch die Bezirksregierung ergeben, dass beim neuen Flächennutzungsplan keine inhaltlichen oder Abwägungsfehler vorliegen, jedoch ein formeller Fehler: Bei der Bekanntmachung zur Offenlage des FNPs wurden die Umwelthinweise nicht richtig ausgeführt. Dies muss nun im Rahmen einer erneuten Offenlage korrigiert werden.

Baudezernentin Anette Brachthäuser erklärt hierzu: „Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom September 2011 und der Offenlage nach § 4 (2) BauGB vom März 2016 müssen wir somit den FNP erneut in die Offenlage geben. Grund hierfür sind die formellen Anforderungen an den Hinweis auf vorliegende Umweltinformationen im förmlichen Bekanntmachungstext, die noch detaillierter erfolgen müssen, als wir dies getan haben. Eine inhaltliche oder zeichnerische Änderung der Planinhalte des Flächennutzungsplanes gegenüber der bereits erfolgten ersten Offenlage ist jedoch nicht erfolgt – der Plan ist der Gleiche.“ Gegenüber der ersten Bekanntmachung zur Offenlage im Herbst 2016 sind daher nun im offiziellen Bekanntmachungstext des aktuellen Amtsblattes nachfolgend nicht nur alle vorliegenden Umweltinformationen genannt, sondern zudem auch die in den einzelnen Eingaben vorgebrachten Umweltaspekte und insbesondere betroffene Umweltbelange in Sinne der Paragrafen 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB detailliert aufgeführt. An die Veröffentlichung des korrigierten Bekanntmachungstextes schließt sich wiederum das Verfahren gemäß § 4 (2) BauGB an. Die Planunterlagen werden im Mai erneut öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen werden im Mai erneut öffentlich ausgelegt

Anette Brachthäuser: „Auch die Träger öffentlicher Belange müssen erneut beteiligt werden. Da sich inhaltlich am Plan jedoch nichts geändert hat, gehen wir davon aus, dass wir keine neuen Einwendungen erhalten.“ Zudem werden sämtliche Planunterlagen wiederum ins Internet eingestellt. Zu finden sind diese unter der Adresse www.haltern-am-see.de. (Dort unter => Rathaus => Verwaltung und Politik => Öffentlichkeitsbeteiligung).
Anette Brachthäuser hierzu weiter: „Ein leider aus formalen Gründen notwendiger Verfahrensschritt. Da die Bezirksregierung Münster unsere Akten jedoch bereits kennt, erhoffe ich mir, dass die Genehmigungsbehörde bei der erneuten Prüfung der Unterlagen nicht die kompletten, ihr rechtlich zustehenden drei Monate für die Genehmigung in Anspruch nehmen wird, sondern dass diese zeitlich kurzfristiger erfolgen kann. Ich erhoffe eine Genehmigung im (Spät-)Sommer dieses Jahres.“

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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