Brachialer Gehölzschnitt an der Conzeallee

Für eine Zaunrenovierung am ETUS-Platz an der Conzeallee wurde ein Gehölzstreifen von ca. fünf Meter Breite mit Büschen und Bäumen über eine Länge von etwa hundert Meter komplett entfernt. | Foto: Marlies Wesseler
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Radikale Rodung für Zaunrenovierung am ETUS-Platz empört Anwohner und Grüne.

In den vergangenen Tagen wurde die Halterner Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen von entrüsteten Bürgern darüber informiert, dass für eine Zaunrenovierung am ETUS-Platz an der Conzeallee ein Gehölzstreifen von ca. fünf Meter Breite mit Büschen und Bäumen über eine Länge von etwa hundert Meter komplett zerstört und entfernt wurde. Die Entfernung der Bepflanzung sei an sich schon ärgerlich. Hinzu komme außerdem, dass Ende April /Anfang Mai die Brutperiode für viele Vögel eingesetzt habe. Auf Höhe des Tennisplatzes sei zwar nur ein etwa ein Meter breiter Streifen entfernt worden, so Anette Fleuster von den Grünen. Auch hier seien aber die Pflanzen nicht auf den Stock gesetzt worden, was ermöglicht hätte, dass diese im Anschluss wieder hätten austreiben können, sondern offenbar brachial ausgerissen und regelrecht zerfleddert worden.

In der Ratsitzung am 09.05.2018 fragte Anette Fleuster, Ratsmitglied der Grünen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aktion beruhe und ob die Untere Naturschutzbehörde vorher hinzugezogen wurde. Weiterhin erbaten sich die Grünen eine Antwort auf die Fragen, warum die Bürger und der zuständige Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss (StEUA) darüber nicht informiert wurde und weshalb der Gehölzstreifen unnötigerweise in der gesamten Breite entfernt wurde. Auch wenn eine Zaunerneuerung erforderlich war: Weshalb erfolgten die Rodungsarbeiten gerade jetzt in der Schutzzeit?

Die Grünen erinnerten in diesem Zusammenhang die Stadt an ihre Vorbildfunktion hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der Umwelt. Wie sonst könne sie von ihren Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie sich an die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes hielten?

Eine Antwort der Stadtverwaltung auf die Fragen der Grünen erfolgte am 17.05.2018:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Aktion?
Die bestehende Umzäunung an der Sportanlage war abgängig und an vielen Stellen defekt, so dass Unbefugte immer wieder auf das Gelände gelangen konnten und dort Schäden verursacht haben.

2. Wurde die Untere Naturschutzbehörde vorher hinzugezogen?
Die Untere Naturschutzbehörde wurde nicht hinzugezogen, weil dieses üblicherweise bei solchen Maßnahmen nicht erforderlich ist. Eine vorherige Inaugenscheinnahme der Gehölze ergab keine artenschutzrechtlichen Bedenken.

3. Warum wurden die Bürger und der zuständige Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss (StEUA) darüber nicht informiert?
Bei der Vorplanung sind reine Unterhaltungsmaßnahmen mit leichten Schnitt- und Aufräumarbeiten (Altschäden vom Sturm Friederike) eingeplant worden, welche nicht erwähnenswert waren.

4. Weshalb wurde der Gehölzstreifen unnötigerweise in der gesamten Breite entfernt?
Bei der Vorbesprechung ist der ausführenden Firma ausdrücklich mitgeteilt worden, sie möge in dem Bereich an der Conzeallee nur eine Strauchreihe zum bestehenden Zaun wegnehmen, damit der neue Stabgitterzaun im Anschluss vernünftig ausgefluchtet gesetzt werden kann. Tatsächlich hat die ausführende Firma dann auf etwa 100 m den kompletten Streifen, entgegen der Anweisung gerodet und mit einer Forstfräse bearbeitet. Es wird eine angemessene Kürzung der Schlussrechnung erfolgen, um entsprechende Nachpflanzungen durchführen zu können.

5. Auch wenn eine Zaunerneuerung erforderlich war: Weshalb erfolgten die Rodungsarbeiten gerade jetzt in der Schutzzeit?

Die Maßnahme wurde komplett ausgeschrieben, damit sie innerhalb von 2 Wochen beendet werden kann. Ein Rückschnitt des Strauchbewuchses im Winter bei Minustemperaturen, birgt die Gefahr, dass durch auftretende Frostperioden die Betonierungsarbeiten der Zaunanlage nicht abgeschlossen werden können. Damit es deshalb nicht zu einer Komplettöffnung der Sportanlage für Wochen, mit den Auswirkungen von Punkt 1 kommt, wurde auf eine Winterarbeit verzichtet.

Maaike Thomas, Fraktionsgeschäftsführerin Bündnis 90/ Die Grünen, bezeichnete die Antworten der Stadtverwaltung als sehr unbefriedigend. Anette Fleuster gab folgenden Kommentar ab:

Zu 1: Die Frage nach der Rechtsgrundlage ist nicht beantwortet; nach unserer Auffassung bedeutet die durchgeführte Maßnahme einen Verstoß gegen § 39, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, wonach solche Gehölze wie hier vom 1. März bis zum 30. September nicht abgescnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Die Zaunanlage ist seit Monaten defekt, so dass die für die Zaunerneuerung notwendigen Gehölzrückschnitte im Winter vor März hätten durchgeführt werden können.

Zu 2: Wir können uns nicht vorstellen, dass die Untere Naturschutzbehörde des Kreises im vorliegenden Fall einer Rodung zu dieser Zeit zugestimmt hätte.

Zu 3: Dann war die Vorplanung grob falsch. Es musste klar sein, dass „leichte Schnittmaßnahmen“ für das Setzen des Zaunes nicht ausreichen würden.

Zu 4: Es kann nicht sein, dass eine Stadt eine Maßnahme ausschreibt und die Mitarbeiter der ausführenden Firma vor Ort nicht einweist und kontrolliert. Und man sollte auch voraussetzen können, dass die ausführende Firma über die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes informiert ist und diese ernst nimmt. Wir erwarten die baldige Neupflanzung eines landschaftsgerechten Gehölzstreifens am Zaun und eine vorherige Information der Politik darüber.

Zu 5: Die Antwort ist völlig unverständlich. Warum sollte es nicht möglich gewesen sein, rechtskonform die Rodungsarbeiten im notwendigen Ausmaß im Winter vorzunehmen und den Zaun dann im Frühjahr zu setzen?

Für eine Zaunrenovierung am ETUS-Platz an der Conzeallee wurde ein Gehölzstreifen von ca. fünf Meter Breite mit Büschen und Bäumen über eine Länge von etwa hundert Meter komplett entfernt. | Foto: Marlies Wesseler
Für eine Zaunrenovierung am ETUS-Platz an der Conzeallee wurde ein Gehölzstreifen von ca. fünf Meter Breite mit Büschen und Bäumen über eine Länge von etwa hundert Meter komplett entfernt. | Foto: Marlies Wesseler
Autor:

Antje Clara Bücker aus Haltern

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