Bundesverwaltungsgericht: Keine Windvorrangzonen in Haltern

Haltern. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Nichtzulassungs-beschwerde der Stadt Haltern am See gegen die Ausweisung von Windkonzentrationszonen zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom 22. September 2015 rechtskräftig und der entsprechende sachliche Teilflächennutzungsplan endgültig unwirksam. Damit gibt es im Halterner Stadtgebiet keine Windvorrangzonen mehr.

Das BVerwG führt in seinem Beschluss vom 12. Mai aus, dass das OVG sein Urteil maßgeblich auf zwei tragende Gründe gestellt habe: Zum einen, dass eine Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und daher bei der Abwägung hätte berücksichtigt werden müssen. Zum anderen habe die Stadt Haltern am See der Windenergie nicht ausreichend substanziellen Raum verschafft.
Das BVerwG erläutert des Weiteren, dass es bei der Beurteilung der Nichtzulassungsbeschwerde ausreicht, wenn schon ein einziger Grund des abweisenden Urteils des OVG durchschlägt. Es führt weiter aus, dass jedenfalls die Frage des substanziellen Raumes vom OVG NRW als sog. Tatsachengericht abschließend bewertet werden darf, solange deren Erwägungen diesbezüglich nicht abwegig sind. Es kommt zum Ergebnis, dass das OVG bei dieser Frage zulässige Kriterien zugrunde gelegt hat und deshalb Bundesrecht nicht verletzt wurde. Da bereits ein tragender Grund ausreicht, kommt es auf die Frage der raumordnungsrechtlichen Behandlung von Waldflächen nicht mehr an. Das BVerwG hat sich daher in der Sache zu diesem Problem nicht geäußert.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

131 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.