Landwirte und Jäger haben Angst vor der Afrikanischen Schweinepest

Auch im Kreis Recklinghausen ist die Zahl der Wildschweine in den Jagdrevieren extrem gestiegen. Foto: Natürlich Jagd
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Kreis. Aufhebung der Schonzeit für junge Wildschweine: Das beinhaltet in aller Kürze der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 17. Juli 2017. Der Erlass des Ministeriums aus Düsseldorf und die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung gilt für alle Jagdbezirke des Kreises Recklinghausen. Die Aufhebung der Schonzeit gilt für sogenannte Überläufer-Keiler und Überläufer-Bachen, „das sind ein bis zwei Jahre alte männliche und weibliche Wildschweine“ erklärt Petra Bauernfeind-Beckmann, die Vorsitzende der Kreisjägerschaft Recklinghausen.

Die Schonzeitaufhebung gilt seit dem 17.07.2017 bis vorerst zum 31.03.2018. Das Schwarzwild darf ansonsten nur vom 1. August bis 15. Januar bejagt werden, ganzjährig dürfen nur Frischlinge bejagt werden.Diese Maßnahme ist notwendig, weil sich der Bestand an Wildschweinen, bedingt durch milde Winter, gute Mastjahre und vermehrtem Maisanbau stark erhöht hat. Die Vermehrungsrate liegt bei 300 – 400%. Auch im Kreis Recklinghausen ist die Zahl der Wildschweine in den Jagdrevieren extrem gestiegen. So hat sich diese Wildart mittlerweile in fast allen Kreisstädten angesiedelt und ist dort Standwild, also heimisch geworden. Die Familienverbände, die „Rotten“, werden von Leitbachen geführt. Darum sind sie für das Sozialgefüge überaus wichtig, erklärt Petra Bauernfeind-Beckmann, deshalb sind führende Bachen, also weibliche Wildschweine, die Nachwuchs mit sich führen, grundsätzlich nicht zu bejagen.“  Aufgrund dieser Entwicklung hat die Kreisjägerschaft Recklinghausen eine Info-veranstaltung für die Jägerschaft mit dem Wildmeister und Berufsjäger Peter Markett für den 13.09.2017 organisiert.

Die ASP ist eine Viruserkrankung, deren Verlauf tödlich ist und gegen die bisher noch kein Impfstoff entwickelt werden konnte. Wie kann diese Krankheit nach Deutschland gelangen?

Zur Vermeidung von Wildschäden und mit Blick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Jägerschaft in NRW durch das Umweltministerium in Düsseldorf aufgefordert, die Bejagung der Wildschweine konsequent durchzuführen und alle jagdpraktischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Afrikanische Schweinepest verbreitet sich seit Jahren aus den östlichen Ländern leider konstant Richtung Westeuropa aus. Sie hat mittlerweile Polen, Ost-Tschechien und die Slowakei erreicht und ist ca. 80 km von der Grenze Österreichs und nur noch ca. 300km von Deutschland entfernt.  Die ASP ist eine Viruserkrankung, deren Verlauf tödlich ist und gegen die bisher noch kein Impfstoff entwickelt werden konnte. Wie kann diese Krankheit nach Deutschland gelangen? Bauernfeind-Beckmann erklärt, dass diese Viruserkrankung aktiv übertragen werden kann durch direkten Tierkontakt oder Zeckenbisse, oder indirekt, durch kontaminierte Fleischwaren (Wurstreste, Salami, Schinken), deren Erreger monatelang ansteckend bleiben können, z. B. unachtsam entsorgter Abfall an Autobahnraststätten, also durch täglichen Reiseverkehr.

„Ein Szenario wie 2006, als die Europäische Schweinepest im Kreis Recklinghausen ausgebrochen ist und auf Anordnung der EU mehr als 100.000 Schweine im Kreis Borken und Recklinghausen gekeult werden mussten, möchten wir bei uns nicht noch einmal erleben müssen“, so Bauernfeind-Beckmann.

Auch im Kreis Recklinghausen ist die Zahl der Wildschweine in den Jagdrevieren extrem gestiegen. Foto: Natürlich Jagd
Der Bestand an Wildschweinen hat sich bedingt durch milde Winter, gute Mastjahre und vermehrtem Maisanbau stark erhöht. Foto: Natürlich Jagd
Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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