Zugverkehr soll auch in Haltern leiser werden

Der Lärmaktionsplan ist ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Foto: Archiv
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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Haltern. Die Stadtverwaltung Haltern am See macht auf den Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes aufmerksam. Betroffen davon ist die Strecke Münster-Recklinghausen und damit auch Haltern am See.

Der Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.  Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase etwa 38.000 Beteiligungen eingegangen. Nun ist im Januar die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet worden. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.  Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet 

Bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden.

Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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