DGB-Jugend gibt Tipps zu Ferienjobs

Kreis. Bald sind Sommerferien und für viele Schüler beginnt die Zeit der Ferienjobs. Es gibt ein breites Spektrum an Tätigkeiten, um das Taschengeld auszubessern. Nebenbei bekommen die Schüler Einblicke in das Arbeitsleben. Das kann für die spätere Berufswahl nützlich sein. Aber es gelten für Ferienjobs auch Mindestlohn und Regeln.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche überhaupt arbeiten dürfen. So ist Kinderarbeit bis einschließlich dem 14. Lebensjahr verboten. Nur wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Es dürfen aber nur leichte Tätigkeiten sein. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist für die Altersgruppe tabu. Schwere Gegenstände tragen, mit Chemikalien hantieren oder Akkordarbeit ist sogar verboten.
Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Im Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen gibt es für Schüler über 16. Sie dürfen z. B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, jedoch nicht an Wochenenden. Auch die Ruhepausen von unter 18-Jährigen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Schüler, die viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden

Mit dem neuen Mindestlohngesetz haben auch Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz jedoch nicht. „Doch auch sie sollten den Lohn im Blick haben. Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar braucht man keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, Steuern jedoch schon, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von knapp 900 Euro brutto liegt“, verdeutlicht DGB-Jugendsekretär Volker Nicolai.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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