Stadtverwaltung führt eine Bestandsaufnahme durch: Hundehalter sollten sich schnell melden

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 96 Euro für den ersten Hund.
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  • hochgeladen von Michael Menzebach

Haltern. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in NRW erhebt auch die Stadt Haltern am See eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner von ihrem Hundehalter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 96 Euro für den ersten Hund. Bereits im Jahre 2007 hat die Stadt Haltern am See eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei musste sie feststellen, dass eine Vielzahl von Hunden (etwa 30 Prozent) nicht angemeldet waren.

Erfahrungen auch in anderen Städten haben ergeben, dass nach wie vor nicht alle Hundehalter ihre Tiere angemeldet haben. Die Fachleute gehen davon aus, dass etwa 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht gemeldet wurden. Auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit soll dieses Manko behoben werden. Deshalb werden in den nächsten Tagen Mitarbeiter einer beauftragten Firma damit beginnen, sämtliche Haushalte im Halterner Stadtgebiet aufzusuchen.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Diejenigen, die nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, kann sich die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Verwaltung jedem Hundehalter, die Tiere schnellstens anzumelden.

Anmeldeformulare finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Haltern am See (Stichwort Hundesteuer oder Bürgerservice, Formulare, Anmeldung eines Tieres). Dabei sollten sie der (nachträglichen) Anmeldung einen Nachweis über die Anschaffung des Tieres (z.B. Kopie des Kaufvertrages) beifügen.

Auskünfte gibt es zudem im Fachbereich Finanzen, Gebäude Muttergottesstiege, Rochfordstraße 1, Zimmer 2.27 oder vertretungsweise Zimmer 2.28, 2.25, 2.26) während der Öffnungszeiten (Montag 8.30 bis12 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr).

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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