Rot-Grüner „Kanal-Tüv“: SPD-Umweltsprecher Meesters ist verantwortlich für Zwangsprüfungen

Foto: LK-Archiv

Über ein halbes Jahr hat sie auf sich warten lassen, nun liegt sie vor: Der „Entwurf einer Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw“. Hinter dem bürokratischen Begriff, verbirgt sich die Durchführungsverordnung zur Dichtheitsprüfung. Der NRW-Landtag hatte bereits Ende Februar 2013 mit rot-grüner Mehrheit die Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Nun soll die konkrete Umsetzung geregelt werden.

Am vergangenen Mittwoch hat der Umweltausschuss des Landtages die Verordnung bereits mit den Stimmen von SPD und Grünen durchgewunken, am kommenden Donnerstag steht sie auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Landtags (17. Oktober 2013).

Für den Hamminkelner CDU-Vorsitzenden Norbert Neß geht das „traurige Kapitel Zwangskanalprüfung“ damit in die nächste, entscheidende Runde: „Mit der Verordnung wird nun realisiert, was SPD und Grüne mit dem Landeswassergesetz beabsichtigt haben. Entgegen jeder schönklingenden PR werden bei uns in Hamminkeln weiterhin viele Hausbesitzer in den Wasserschutzzonen betroffen sein. Hier sind alle Hausbesitzer unter Generalverdacht und müssen die Dichtheitsprüfung erledigen und aus eigener Tasche bezahlen. Für Kontrolle und Sanierung können mühelos mehrere tausend Euro fällig werden.“

Neß weist darauf hin, wer die Verantwortung für dieses Vorhaben trägt: „Umweltpolitischer Sprecher und somit Zuständiger in der SPD-Landtagsfraktion ist der hiesige Landtagsabgeordnete, Herr Meesters. Er trägt höchstpersönlich Verantwortung für diese Belastungen, die auf Hamminkelner Hausbesitzer zukommen.“ Zudem handele es sich bei dem Gesetzesvorhaben um vorsätzlichen Wortbruch der SPD. Noch im Landtagswahlkampf 2012 hatte SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unmissverständlich im Hinblick auf die Zwangsprüfung versprochen: „Ein- und Zweifamilienhäuser würde ich erst einmal davon ausnehmen.“ (laut Mindener Tageblatt vom 24. April 2012).

Nach wie vor gebe es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass von privaten Abwasserleitungen eine Gefahr für die Verunreinigung des Grundwassers ausgehe. „Rot-Grün bevormundet und regelt zulasten vieler Betroffener“, sagte Neß. CDU und FDP hatten dagegen ein bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung. Daher haben wir uns auch weiter dafür eingesetzt, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind.“ Doch dieses Konzept wurde von Rot-Grün abgelehnt.

„Es bleibt bei der Erwartung der CDU, dass die Hamminkelner Verwaltung auf Basis von Landesgesetz und -verordnung eine Regelung vorliegt, die nicht über die landesgesetzlichen Vorschriften hinausgeht“, sagte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Hüsken.

In der örtlichen Satzung für Hamminkeln war zum einen das gesamte Stadtgebiet – auch außerhalb der Wasserschutzzonen – erfasst und für die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Zum anderen waren zeitliche Fristen gesetzt worden, wonach die Prüfung beispielsweise im Dorf Hamminkeln schon bis zum 31. Dezember 2012 hätte abgeschlossen sein müssen. „Wenigstens werden alle Hausbesitzer außerhalb von Wasserschutzzonen nicht mehr vom Zwangs-Kanal-Tüv erfasst“, sagte Hüsken: „Das muss auch in der städtischen Satzung verankert werden.“

Autor:

Norbert Neß aus Hamminkeln

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