Wohn-/Geschäftshaus Raiffeisenstraße: Anonyme Einwände gegen Hamminkelner Pläne

Eine Animation des beauftragten Architektenbüros. | Foto: privat
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Zwei Bürger wehren sich gegen die bestehende Bau-Planung für das freie Grundstück in der Hamminkelner City. Die Stellungnahme, die sie den örtlichen Medien zukommen ließen, veröffentlicht die Redaktion "Der Weseler" nachstehend in Auszügen.

Stellungnahme zum Bebauungsplan Raiffeisenstraße Hamminkeln

Im Begründungsentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird seitens der Architekten selbst darauf hin gewiesen, dass die Planungen in einigen Punkten nicht mit den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes konform gehen. Folgende Abweichungen vom rechtswirksamen Bebauungsplan sind nicht zu tolerieren.

Im Begründungsentwurf ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,8 angegeben. Im Ratsbeschluss vom 12. Februar 2009 wurde jedoch eine maximale Obergrenze für die GFZ von 1,2 beschlossen. Dies bedeutet, dass die geforderte GFZ um 50 Prozent höher liegt. Um das Ortsbild einheitlich zu gestalten ist es unseres Erachtens zwingend erforderlich, die GFZ von 1,2 einzuhalten.

Der Bebauungsplan wurde damals durch die Stadtplaner als wegweisend angesehen, damit das Wohnen dem dörflichen Charakter des Ortskerns entspricht.
In der Gesamtbetrachtung der umliegenden Gebäude (Rathaus, Sparkasse, Kodi, Rewe-Markt, Schneiders privat sowie die Gebäude der Fam. Kamps) wirkt der geplante Baukörper viel zu wuchtig, zu massiv, zu hoch und liegt viel zu nahe an der Blumenkamper Straße.

Auf der zeichnerischen Festsetzung wird das Gebäude so dargestellt, dass die Baulinie entlang der Blumenkamper Straße die Bauflucht unverhältnismäßig weit überschreitet – Abweichung um ca. ein Drittel – und damit den ursprünglichen planerischen Vorgaben der Stadtentwickler widerspricht.

(...) Aus diesem Grund fordern wir die Einhaltung des Bebauungsplanes. Die Veränderung der Bauflucht ist für diesen Standort nicht hinnehmbar! Insbesondere würde die geplante Baulinie die Verkehrssituation an der Ecke Blumenkamper Straße/ Raiffeisenstraße massiv verschlechtern, weil die Sicht der Linksabbieger von der Raiffeisenstraße in die Blumenkamper Straße durch den Baukörper erheblich beeinträchtigt wird und damit ein innerörtlicher Unfallschwerpunkt entstehen wird. (...)

Auch eine Verkehrsführung für die Fußgänger ist zu berücksichtigen. Es ist nicht erkennbar, wo eine Querung der Raiffeisenstraße gefahrlos erfolgen kann.
Wir bitten darum, dass die aufgeführten Einwände von allen Beteiligten und Verantwortlichen (...) berücksichtigt werden. (...) Im Vordergrund sollte das Interesse/Wohl der Menschen und nicht das der Investoren stehen.

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Eine Animation des beauftragten Architektenbüros. | Foto: privat
Eine Animation des beauftragten Architektenbüros. | Foto: privat
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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