Angeklagter bedrohte Polizeibeamtinnen

Es war eine turbulente Gerichtsverhandlung, in der es um Widerstand gegen Polizeibeamte, um Beleidigung und um den Tatbestand der missbräuchlichen Verwendung der Notrufe von Polizei und Feuerwehr ging.

Nach einem Beziehungsstreit hatte die Angeklagte im Juni des letzten Jahres die Beziehung zu Ihrem Bekannten, beide kommen aus Hattingen, beendet. Da sie befürchtete, ihre Sachen nicht mehr aus der Wohnung ihres Bekannten herausholen zu können, wählte sie den Notruf der Polizei. Dort will sie erfahren haben, dass man ihr in diesem Fall nicht helfen könne.

Suizid angekündigt

Als ihr Bekannter in einem weiteren Telefongespräch ankündigte, sich jetzt das Leben nehmen zu wollen und die Angeklagte die Tür der Wohnung ihres Bekannten trotz ihres Schlüssels nicht öffnen konnte, wählte sie den Notruf 112 der Feuerwehr.

Kurze Zeit später waren die Rettungssanitäter vor Ort und fanden den Angeklagten vor, der ihnen die Auskunft gab, es ginge ihm gut. Allerdings, so sagte er vor Gericht aus, habe er am Vorabend des Tattages 2 Flaschen Whisky getrunken.

Als zu diesem Einsatz dann noch routinemäßig die Polizei eintraf, eskalierte die Situation in der Wohnung des Angeklagten. Diesbezüglich wichen die entsprechenden Aussagen der Polizeikräfte mit denen der Angeklagten vor Gericht voneinander ab.

Während der Angeklagte, der unter einer Schwerbehinderung leidet, von einer Polizeibeamtin geduzt worden sein will, was er als „Eindringen in seinen inneren Kreis“ bewertete, will er außerdem mit einem Schlagstock auf die Schulter, auf den Arm und auf einen seiner Zehen geschlagen worden sein. Später will er noch bemerkt haben, dass ein Zahn und seine Brille beschädigt worden sind.

Die Polizeibeamtin bestritt diese Vorwürfe und sagte aus, dass die Situation eskalierte, als sie die Angeklagte wegen der missbräuchlichen Verwendung des Notrufes als Beschuldigte belehren wollte. Der Rettungssanitäter hatte den Polizeibeamten vorher geschildert, dass der Notruf unberechtigt gewählt worden sei, denn der Patient sei ja wohlauf.

Polizeibeamtin bedroht und geschlagen

Der Angeklagte mischte sich dann immer wieder in die Unterredung der Polizeibeamtin mit der Angeklagten ein. Er soll gedroht haben, seine Kalaschnikow zu holen und die beiden Polizeibeamtinnen hinrichten zu wollen. Später wurde in der Wohnung noch eine Luftdruckpistole gefunden. Als sich dann der Angeklagte einer Polizeibeamtin näherte, will sie den Hattinger mit ihrem Schlagstock, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, nur zurückgedrängt haben. Dennoch versetzte ihr der Angeklagte dabei einen Schlag ins Gesicht.

Da ein Waffenbesitz nicht ausgeschlossen werden konnte, trafen kurze Zeit später weitere Polizeibeamte zur Verstärkung ein, die den Angeklagten zu Boden brachten, fesselten und mit zur Wache nahmen. Dabei soll der Hattinger die Beamten weiterhin beleidigt haben. Die später entnommene Blutprobe ergab beim Angeklagten einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille.

Der Hattinger, früher bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, wurde am Ende der Hauptverhandlung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil erlangte inzwischen Rechtskraft.

Seine frühere Partnerin wurde in diesem Fall vom Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung des Notrufes freigesprochen, da der Angeklagte ja angedroht hatte, sich umzubringen.

Missbräuchlich Notruf 112 gewählt

Gegen die Hattingerin gab es allerdings noch eine weitere Anklage. Die Angeklagte hatte seit Jahren eine gestörte Beziehung zu ihrer Mutter. Diese sagte aus, von ihrer Tochter jahrelang per Telefon belästigt, beleidigt und bedroht worden zu sein.

Daraufhin reagierte sie nicht mehr auf die Anrufe ihrer Tochter. Diese wählte kurzerhand den Notruf der Feuerwehr und schickte Notarzt, Rettungssanitäter und Polizeibeamte zur Wohnung ihrer Mutter- angeblich weil sie nach einem Telefonat in Sorge um den Gesundheitszustand ihrer Mutter sei. Dieses Telefonat, so die Mutter, hat allerdings nicht stattgefunden.

Das bewertete das Gericht als einen Missbrauch von Notrufeinrichtungen und verurteilte die Angeklagte deswegen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da die Angeklagte gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung einlegte, wird sich demnächst das Landgericht mit dem Fall beschäftigen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.