Angeklagter wollte handeln : Gerichtssaal ist aber kein Basar

Ein 52 Jahre alter Hattinger hatte sich wegen Betruges vor dem Amtsgericht zu verantworten und wollte am Ende des Strafverfahrens noch mit dem Richter über die Höhe der Strafe verhandeln.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf dem Hattinger vor, eine Arbeitsstelle aufgenommen und diese dem Arbeitsamt nicht angezeigt zu haben. Dadurch kassierte er neben seinem Lohn noch weitere 2.096 Euro von der Arbeitsagentur, die ihm nicht zustanden.

„Davon habe ich mir ein Auto gekauft“, sagte der Hattinger auf die Nachfrage, was er mit dem Geld gemacht habe. Er will geglaubt haben, dass sein neuer Arbeitgeber die Aufnahme seiner Tätigkeit dem Arbeitsamt anzeigt und er dieses nicht melden müsse.

Zwischenzeitlich zahlt er den zu viel erhaltenen Betrag in „kleinen Raten“ von 50 Euro an das Arbeitsamt zurück, da er zurzeit wieder arbeitssuchend ist.

Am Ende des Strafverfahrens folgte Richter Kimmeskamp mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Er verhängte gegen den Hattinger wegen Betruges eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 10 Euro, insgesamt 600 Euro. Gleichzeitig berücksichtigte er die momentane Arbeitslosigkeit des Angeklagten und räumte ihm die Möglichkeit ein, diese Geldstrafe in monatlichen Raten von 30 Euro zu zahlen.

Schmunzeln im Gerichtssaal
Das war wohl „zu viel des Guten“ für den Angeklagten, denn dieser begann nach der Urteilsverkündung mit dem Richter intensiv zu handeln und bot ihm an, wenn er die Geldstrafe jetzt noch halbiere, würde er alles sofort zahlen.

Bei diesem Angebot konnten sich selbst Richter und Staatsanwalt ein Lachen nicht verkneifen, mussten das Angebot des Angeklagten aber ablehnen, denn ein Gerichtssaal ist kein Basar.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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