Bleibt der Raub am Reschop ungesühnt ?

Vor 5 Monaten hatte das Hattinger Schöffengericht eine Hauptverhandlung unterbrochen, weil ein wichtiger Zeuge nicht erschienen war. Eine zweite angesetzte Hauptverhandlung fand durch die plötzliche Erkrankung eines Schöffen nicht statt.
Jetzt wurde die Hauptverhandlung erneut aufgenommen. Es ging um einen Raubüberfall, der sich am 6. Januar 2015 zu mitternächtlicher Stunde in der Nähe des Parkplatzes Im Bruchfeld ereignet hatte.

Drei junge Leute kamen damals kurz nach Mitternacht "angeheitert" aus der Altstadt. Während einer der Jugendlichen an einem Geldautomaten in der Nähe des Reschop Carrés Geld abhob, warteten die anderen beiden in der Fußläufigkeit. Spontan planten dann die drei Freunde, nach Bochum zu fahren und dort weiter zu feiern. Das bekamen die beiden Täter mit, die auch in der Fußläufigkeit unterwegs und das Gespräch der drei Jugendlichen mitbekommen hatten. Der Kleinere der beiden Täter schlug den drei Freunden vor, sich doch ein Großraumtaxi zu teilen. Er könne ein preisgünstiges Taxi besorgen und dazu sollten sich alle zu dem Parkplatz Im Bruchfeld begeben, denn dort käme das Taxi hin. Gemeinsam wolle man damit nach Bochum fahren.

Als die 5 Beteiligten die Fußgängerbrücke passiert und auf dem Parkplatz im Bruchfeld ankamen, forderte einer der Täter von einem der 3 Jugendlichen plötzlich einen Geldvorschuss für das Taxi.

Raub auf dem Parkplatz

Als diese Forderung abgelehnt wurde, schlug der Größere der beiden Täter einem der Jugendlichen unvermittelt ins Gesicht. Der kleinere Täter soll dann ein Messer gezogen und den Jugendlichen mit den Worten „Ich stech´ Dich ab“ bedroht haben. Dieser rannte daraufhin weg, warnte seine Freude, warf sich in ein Gebüsch und verständigte gleichzeitig die Polizei.

5 Euro Beute

Während einer seiner Freunde weglaufen konnte, wurde sein anderer Freund von den beiden Tätern eingeholt, ins Gesicht geschlagen und bereits auf dem Boden liegend noch ins Gesicht getreten. Er erlitt dabei Verletzungen am Auge und am Kiefer. Die Beute aus dem Raub betrug 5 Euro.

Bei den beiden Tätern soll der größere damals eine rote Kappe mit der Aufschrift „Chicago Bulls“ getragen haben. Nach der entsprechenden Presseveröffentlichung der Polizei Anfang Januar 2015 meldete sich damals eine Zeugin und gab einen konkreten Hinweis auf einen Verdächtigen, auf den die Beschreibung und der veröffentlichte Vorname ihrer Ansicht nach passte.

Gerichtsverhandlung erst zwei Jahre nach der Tat

Zwei Jahre nach der Tat hatte sich jetzt der 25 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen für diesen Raubüberfall vor dem Schöffengericht zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, diesen Raubüberfall mit einem noch unbekannten Mittäter begangen zu haben. Der Hattinger bestritt auch in dieser dreistündigen Hauptverhandlung seine Beteiligung an der Tat. Seine Mutter bestätigte sein Alibi, in der Tatnacht zu Hause im Bett gelegen zu haben.

Die drei betroffenen Jugendlichen hatten von den ermittelnden Kriminalbeamten 9 Tage nach der Tat entsprechende Bilder von Personen vorgelegt bekommen. Keiner der Jugendlichen konnte allerdings damals und auch in der heutigen Gerichtsverhandlung mit absoluter Gewissheit sagen, dass es sich bei einem der Täter um den jetzt Angeklagten und bereits vorbestraften Hattinger handelte.

Staatsanwaltschaft überzeugt

Dennoch reichten die Aussagen der Geschädigten Staatsanwältin Lesske aus, um den Anklagevorwurf beim Angeklagten als erwiesen anzusehen. Sie forderte für die Tat eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung gegen den Angeklagten zu verhängen.

Strafverteidiger Clemens Louis forderte am Ende seines ausführlichen Plädoyers Freispruch für seinen Mandanten. Es sei überhaupt nicht bewiesen, dass sein Mandant an der Tat beteiligt war, zumal es auch keine weiteren Beweismittel gab.
„Eine ungefähre Erinnerung, Vermutung und nicht hundertprozentige Identifizierung reichen nicht aus, um einen Menschen für 30 Monate ins Gefängnis zu stecken“ sagte er zu dem Schöffengericht.

Freispruch für den Angeklagten

In seinem Urteilsspruch sprach dann das Schöffengericht unter Leitung von Richter Johannes Kimmeskamp den Angeklagten aus Hattingen vom Vorwurf des schweren Raubes auf Kosten der Landeskasse frei. Obwohl einiges dafür spräche, dass es der Angeklagte gewesen sein könnte, reichten dem Schöffengericht die Beweise und die Wiedererkennungsquote der Geschädigten beim Tatverdächtigen aber insgesamt nicht für eine Verurteilung aus. „Im Zweifel für den Angeklagten“ wäre somit auch hier anzuwenden, ergänzte Richter Kimmeskamp seine Urteilsbegründung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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