Diebstahl während Hafturlaub - Küsse und Tränen im Gerichtssaal

An Händen und Füßen gefesselt wurde der 26 Jahre alte Hattinger aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal geführt. Die Art der Fesselung war Vorgabe der Justizvollzugsanstalt, in der der Hattinger seit Mai 2013 einsitzt.

Diebstahl und versuchte Nötigung warf die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Ende Juni letzten Jahres soll der Hattinger während seines Hafturlaubes aus der Wohnung eines Bekannten in der Innenstadt Designer-Kleidung und Parfum im Wert von über 1.400 Euro entwendet haben. Außerdem soll er seinem Bekannten angedroht haben, ihn "körperlich zu verletzen", falls dieser Anzeige bei der Polizei erstattet.

„Das war ein Fehler von mir mit der Jacke“, sagte der Hattinger zu Richter Kimmeskamp als er gestand, die Armani-Winterjacke einfach aus der Wohnung seines Bekannten mitgenommen zu haben, nach einem dortigen Treffen mit verschiedenen Personen.

In der Innenstadt hatte er dann auf dem Weg zu seiner Freundin die Designer-Jacke kurzfristig an einen Bekannten für 80 Euro verkauft und diesem gesagt, er habe die Jacke geschenkt bekommen. Den Erlös aus dem Verkauf hatte er anschließend in einer Spielothek verspielt, da er nach eigenen Angaben spielsüchtig sei.

Da sich der Käufer der Jacke noch in einer gerichtlichen Bewährungszeit befand, hatte dieser, nachdem er vom Vorwurf des Diebstahl der Jacke hörte, diese sofort an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben und sich die Rückgabe bestätigen lassen, damit er polizeilich keine Schwierigkeiten bekommt.

Vehement bestritt der Angeklagte aber, weitere Kleidungsstücke aus der Wohnung seines Bekannten gestohlen oder diesen bedroht zu haben. Die Freundin des Angeklagten, die als Zeugin aussagte, hatte bei dem Treffen am Tattag auch bei ihrem Freund keine Designer-Jacke gesehen. Nach dem Tattag wurde dem Hattinger aufgrund der Anzeige seines Bekannten der Wochenend-Freigang aus der JVA gestrichen und er wurde in eine geschlossene Abteilung verlegt.

Nun war der Geschädigte zur Hauptverhandlung trotz Ladung nicht erschienen und wurde daher mit einem Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise 3 Tagen Ordnungshaft, belegt.

Während der Vorsitzende Richter andeutete, bis auf den Tatbestand des Diebstahls der Jacke die anderen Vorwürfe wegen der zu erwartenden Strafe nicht weiter zu verfolgen, bestand die Staatsanwaltschaft auf der Zeugenvernehmung des Geschädigten, sodass eine Fortsetzung der Hauptverhandlung am 13.4.2016 erfolgen muss. Zu diesem Termin wird dann der nicht erschienene Zeuge polizeilich vorgeführt.

Da der Angeklagte Hattinger noch bis Juli 2017 in der JVA bleiben muss und aktuell keinen Wochenendausgang hat, gestattete der Vorsitzende Richter, dass sich die Freundin vom Angeklagten unter Aufsicht der Justizwachtmeisterei verabschieden durfte. So gab es dann noch Küsse und Tränen im Gerichtssaal.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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