Ebay-Betrug bestraft – 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung

„Ich glaube ihnen kein Wort“ sagte Amtsanwältin Gina-Lisa Walter, die die Anklage der Staatsanwaltschaft vertrat, am Ende der Beweisaufnahme zu der Einlassung der Angeklagten während des Prozesses.

Die 42 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel hatte sich in der öffentlichen Hauptverhandlung des Amtsgerichtes wegen 5-fachen gewerbsmäßigen Betruges zu verantworten.

2.500 Euro Schaden

Von Juni 2015 bis Januar 2016 soll die Sprockhövelerin, die regelmäßig als ebay-Verkäuferin unter dem Namen ihrer Mutter auftritt, Smartphones angeboten und verkauft, das Geld kassiert, die Ware aber nicht geliefert haben. Das wurde von der Sprockhövelerin bestritten. Sie will die verkauften 5 Smartphones im Gesamtwert von ca. 2.500 Euro auf dem Postweg als Päckchen versandt haben. Warum diese Waren nicht bei den Empfängern angekommen sind, dafür gibt es nach Ansicht der Angeklagten verschiedene Gründe. Sie habe jedenfalls, wie bei ebay zugesagt, die Ware als nicht versicherte Päckchen versendet.

Eine Zeugin aus Wuppertal schilderte dem Gericht, dass die Angeklagte ihr Angebot, die Ware nach dem Kauf persönlich abzuholen, abgelehnt habe. Sie hatte dafür extra einen ebay-Verkäufer ausgesucht, der wegen der von ihr geplanten Abholung der Ware aus der räumlichen Nähe kommt. Die Angeklagte hatte dann später offenbart, dass ihre Mutter gar nicht der wirkliche Verkäufer der Ware ist, dass sie als Tochter in Dresden studieren würde und sich das zu verkaufende Handy auch dort befände.

Dieses allerdings sollte, so die Einlassung der Angeklagten vor Gericht, als Schutzbehauptung gesehen werden, um einen Besuch der Käuferin zuhause in Sprockhövel zu verhindern, zumal sie gar nicht in Dresden studiert sondern als Sozialarbeiterin tätig ist. Irritiert war die Zeugin schon vorher, weil eine Paypal-Zahlung bei der Angeklagten nicht möglich war.

Eine weitere Zeugin, die aus Wetzlar angereist war, schilderte dem Gericht ihre Erfahrungen bei ihrem Sofort-Kauf des Smartphones bei ebay mit der Angeklagten. Auch hier erhielt die Angeklagte zwar das Geld von der Geschädigten, das angeblich gelieferte Smartphone ist bis heute „verschollen“. „Dieser Geldverlust von 425 Euro ist für mich schmerzhaft und nicht leicht zu verkraften“ sagte die Zeugin zu Richter Kimmeskamp.

Polizei beschlagnahmte Paket

Einem anderen Käufer wurde von der Angeklagten eine Paketnummer über ebay mitgeteilt. Als dieser zwar gezahlt, die Ware aber nicht erhielt, veranlasste der Geschädigte selber eine Nachforschung und ließ das Paket von der Polizei beschlagnahmen und öffnen. Als Inhalt kamen dann Bücher, aber kein Smartphone zum Vorschein.

Nun war die Sprockhövelerin, die früher als Bewährungshelferin tätig war, schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und wegen mehrfachen Betruges vorbestraft.

Vorwurf gewerbsmäßiger Betrug

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte am Ende ihres Plädoyers für die angeklagten 5 Taten, die sie als gewerbsmäßigen Betrug einordnete, eine Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte sowie eine Geldbuße von 1.000 Euro.

Verteidiger fordert Freispruch

Rechtsanwalt Geißler, der die Angeklagte vertrat, forderte für seine Mandantin Freispruch, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewiesen wäre, dass seine Mandantin betrogen habe. Im Übrigen habe sich seine Mandantin als ebay-Verkäuferin vertragskonform verhalten, die vereinbarten Versandwege eingehalten und sogar einen Fall rückabgewickelt.

Keine Bewährung für die Angeklagte

Richter Johannes Kimmeskamp sprach dann das Urteil und verhängte gegen die Sprockhövelerin wegen mehrfachen Betruges in besonders schwerem Fall eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten, die er nicht zur Bewährung aussetzte.
In seiner Urteilsbegründung führte er aus, dass die Beweisaufnahme für das Gericht überzeugend ergeben habe, dass die verschuldete Angeklagte ihre finanziellen Verhältnisse durch die ebay-Betrügereien aufbessern wollte. Erstaunlich sei für das Gericht, dass von zahlreichen ebay-Verkäufen der Angeklagten nur die hochpreisigen Smartphones nicht bei den Käufern ankamen.

Nachtrag:
Die Angeklagte hat inzwischen gegen das Urteil des Amtgerichtes Berufung eingelegt. Das Landgericht Essen wird somit zu gegebener Zeit über die Berufung entscheiden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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