Ebay-Betrug - OLG Hamm weist Revision zurück - Gefängnisstrafe mit Bewährung

Eine 43 Jahre alte Angeklagte aus Sprockhövel war im Februar 2017 vom Amtsgericht in Hattingen wegen mehrfachen Betruges in besonders schwerem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hielt es damals für erwiesen, dass die Angeklagte, die bereits wegen Betruges vorbestraft war, über die ebay-Plattform Smartphones angeboten und verkauft, das Geld kassiert, die Ware aber nicht geliefert hatte.

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht damals auf, dass die Beweisaufnahme für das Gericht überzeugend ergeben habe, dass die verschuldete Angeklagte ihre finanziellen Verhältnisse durch die ebay-Betrügereien aufbessern wollte. Erstaunlich war für das Gericht, dass von zahlreichen ebay-Verkäufen der Angeklagten nur die hochpreisigen Smartphones nicht bei den Käufern ankamen.

„Ich glaube ihnen kein Wort“ sagte damals Amtsanwältin Gina-Lisa Walter, die die Anklage der Staatsanwaltschaft vertrat, am Ende der Beweisaufnahme zu der Einlassung der Angeklagten während des Prozesses in Hattingen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichtes hatte die Angeklagte beim Landgericht Essen Berufung eingelegt.

Verteidiger plädierte auf Freispruch
In der öffentlichen Berufungsverhandlung beim Landgericht beanstandete Rechtsanwalt Geißler das Strafmaß des Amtsgerichtes. Er sah keine gesicherten Erkenntnisse, dass seine Mandantin Kaufverträge mit Betrugswillen abgeschlossen hatte. Am Ende der Beweisaufnahme plädierte er für seine Mandantin auf Freispruch in allen 5 Anklagepunkten, ersatzweise eine kurze Haftstrafe und diese zur Bewährung ausgesetzt.

Oberstaatsanwalt Schmidtmann sah das in seinem Plädoyer anders. Er bezeichnete die Behauptung der Angeklagten, Unregelmäßigkeiten bei der Post seien der Grund für ihre nicht zugestellten Päckchen, als reine Schutzbehauptung.

„Das sind nicht nachvollziehbare Nebelkerzen“, sagte er zur Angeklagten gewandt. Er empfand das Strafmaß des Amtsgerichtes Hattingen als angemessen und plädierte für die 5 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, empfahl aber der Strafkammer, diese zur Bewährung auszusetzen.

Angeklagte erhielt jetzt Bewährung
Diesem Antrag kam die Strafkammer nach und verurteilte die Sprockhövelerin wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nachdem die 43 Jahre alte Angeklagte auch gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Revision einlegte, hat der fünfte Strafsenat des OLG Hamm jetzt den Revisionsantrag als unbegründet verworfen. Damit erlangte das Urteil des Landgerichtes Essen Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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