Einsprüche gegen Bußgeldbescheide

Der STADTSPIEGEL berichtet heute aus den öffentlichen Verhandlungen der Kammer des Amtsgerichtes, die über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide verhandelt.

Fall 1 : Zu schnell gefahren - 120 Euro und „einen Punkt“
Ein Hattinger Geschäftsmann war von der Geschwindigkeitsmessanlage auf der A46/A43 Mitte Dezember 2016 um 5 Uhr frühmorgens „geblitzt“ worden. 31 km/h soll er zu schnell gewesen sein. 120 Euro sollte er bezahlen und einen Punkt in Flensburg erhalten. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

Mein Mandant möchte sich zur Sache nicht äußern, sagte Rechtsanwalt Doelfs zu Beginn der Verhandlung zur Vorsitzenden Richterin Claas. Sein Antrag auf Verjährung der Ansprüche aus dem Bußgeldbescheid wurde nach Erörterung von der Richterin dann zurückgewiesen.

Nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten erklärte dann Rechtsanwalt Doelfs, dass sich sein Mandant doch zur Sache äußern werde.

Dieser schilderte dann der Richterin, dass seine erkrankte Ehefrau in der Nacht seines Verkehrsverstoßes in einem auswärtigen Krankenhaus plötzlich verstorben sei. Nach Anruf aus dem Krankenhaus habe er sich frühmorgens sofort auf den Weg gemacht und sei dann wohl gedankenverloren zu schnell in die Messstelle gefahren.
Er werde eine Sterbeurkunde einreichen und bat das Gericht zu prüfen, ob unter diesen Umständen eine Reduzierung der Höhe des Bußgeldbescheides möglich sei, denn er möchte keinen Punkt in Flensburg haben.

Die Vorsitzende Richterin wird den Antrag des Verkehrsteilnehmers mit der Staatsanwaltschaft beraten und eine Entscheidung auf dem schriftlichen Wege mitteilen.

Fall 2 - Zu schnell gefahren : 70 Euro Bußgeld
Ein LKW-Fahrer wurde ebenfalls von der Geschwindigkeitsmessanlage auf der A46/A43 Ende Dezember 2016 gegen Mitternacht mit 92 km/h geblitzt. 70 Euro sollte er bezahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

Wir zweifeln das ermittelte Messergebnis an, sagte Rechtsanwalt Jörg Ludwig im Auftrage seines Mandanten zur Vorsitzenden Richterin. „Mein Mandant kann gar nicht 92 km/h gefahren sein, weil sein neuer LKW diese Geschwindigkeit gar nicht zulässt“, erklärte Rechtsanwalt Ludwig vor Gericht.

Der neue LKW seines Mandanten sei nämlich mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet. Diese Einrichtung, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränkt, ermögliche gar nicht das Erreichen von 92 km/h. Das wäre technisch ausgeschlossen. Somit müsse es sich um einen Messfehler handeln.

Er beantragte, einen Gutachter zu beauftragen, um seine Aussage bestätigen zu lassen. Diesem Antrag kam dann Richterin Claas nach und beauftragte einen Sachverständigen. Bis zum Ergebnis des Sachverständigen wurde die Verhandlung ausgesetzt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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