Ex-Wirt mit Drogen von der Polizei gestoppt

Auf der Anklagebank des Hattinger Amtsgerichtes saß der Ex-Wirt eines früheren Hattinger Altstadtlokals. Schon einmal hatte er wegen Betäubungsmitteldelikten eine Haftstrafe absitzen müssen. Nun droht dem Mann erneut ein Aufenthalt im Gefängnis.

Zwei Strafverfahren wurden miteinander verbunden. Das „kleinere Übel“ war das Fahren ohne Führerschein. Schwerwiegender ist die Tatsache, dass im Auto des Angeklagten von der Polizei bei einer Kontrolle eine nicht unerhebliche Menge Drogen gefunden wurde. Heroin und Amphetamine wurden sichergestellt, die nach Aussage des Drogenabhängigen für vier Wochen Eigenkonsum gereicht hätten.
Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen. „Stimmt, ich bin ohne Führerschein gefahren. Ich hatte den Firmenwagen zur Nutzung meines Umzuges voll gepackt und wartete auf einen Fahrer, der mich und meine Sachen zur neuen Adresse fahren sollte. Doch der ist nicht gekommen. Also habe ich mich hinter das Steuer gesetzt, weil der Wagen ja auch gebraucht wurde.
Und ja, auch die Drogen habe ich gekauft. Ich hatte große Probleme wegen meiner Scheidung, die nicht lange zurück lag. Dann bin ich rückfällig geworden, denn ich war eigentlich in einem Methadon-Projekt. Ich habe die Drogen gekauft in einer Menge, mit der ich vier Wochen auskomme. Es gibt auch in dieser Branche so was wie Mengenrabatt.“
Trotzdem, so beteuert der Angeklagte, habe er den Wunsch, von den Drogen loszukommen. Er habe einen Platz für die Entgiftung und für eine Therapie.
Trotzdem wird ihm ein erneuter Gefängnisaufenthalt wohl nicht erspart bleiben. Während die Verteidigung auf eine Haftstrafe zur Bewährung plädierte, setzten Staatsanwaltschaft und Schöffengericht auf eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Ein Jahr und sechs Monate, so lautet das Urteil. „Eine Bewährung ist nur möglich bei besonderen Umständen und die kann das Schöffengericht hier nicht erkennen“, so der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp.
„Schon einmal ist der Angeklagte wegen eines gleichen Deliktes verurteilt worden. Die Sozialprognose scheint ebenfalls nicht positiv, denn an den negativen privaten Umständen, die der Angeklagte als Begründung für den Rückfall anführt, hat sich ja nichts geändert.
Selbstverständlich wird das Gericht dem Antritt zur Entgiftung und zur Therapie nicht im Wege stehen, aber die Haftstrafe bleibt davon zunächst unberührt“, so Kimmeskamp.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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