Fünf Jahre Haft für Kindesmissbrauch - Hattinger verurteilt

Ein 55 Jahre alter Hattinger wurde jetzt vom Landgericht Essen wegen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

"Es tut mir alles so leid und ich möchte behandelt werden", sagte der Hattinger unter Tränen in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung.

Vorher waren an diesem zweiten Verhandlungstag noch einige Mütter vom Gericht als Zeugen gehört worden, deren Kinder sexuelle Übergriffe durch den Angeklagten erleiden mussten. Dieser hatte im Rahmen des von ihm erteilten Nachhilfeunterrichtes sexuelle Übergriffe auf acht- bis zehnjährige Jungen vorgenommen.

Weiterhin kam es auch zu Übergriffen in Schwimmbädern, in die er die Jungen begleitete. Die Richterin informierte die Mütter am letzten Gerichtstag über die Möglichkeiten entsprechender Nachsorge durch psychologische Psychotherapeuten für ihre betroffenen Kinder.

Schutz der Kinder
Gutachterin Dr. Miller bescheinigte dem Angeklagten aufgrund seiner Erkrankung verminderte Schuldfähigkeit. Sie attestierte Pädophilie mit sich steigernder sadistischer Perversion. Um den kranken Angeklagten und die Allgemeinheit zu schützen, plädierte sie für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Staatsanwältin Maria Linten beantragte für alle Taten des "angeblichen Nachhilfelehrers" eine Gesamtstrafe von 6 Jahren und eine Unterbringung in einer geschlossenen Fachklinik.

Rechtsanwalt Hiesgen bat die Strafkammer, bei der Urteilsfindung das umfassende Geständnis seines Mandanten zu berücksichtigen. Ohne dieses Geständnis wären manche Taten nicht entdeckt worden. Er plädierte für eine Gesamtstrafe von 2 Jahren.

5 Jahre Gefängnis ohne Bewährung
Richterin Wendrich-Rosch verkündete dann das Urteil der großen Strafkammer und verhängte gegen den Hattinger eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen. Der Angeklagte wurde sofort in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen.

Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte eine Lebensbeichte abgelegt hat und dass durch sein Geständnis den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart blieb.

Strafverschärfend wirkte sich aus, dass der Missbrauch in für die Kinder schützenswerten Räumen, also in ihrem Zuhause, stattfand.

Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Auf Initiative des STADTSPIEGEL wurde das Strafverfahren, welches seit Juli 2017 beim Amtsgericht in Hattingen stattfand, erst im September 2017 öffentlich verhandelt. Da die Strafgewalt des Amtsgerichtes in Hattingen aufgrund weiterer Geständnisse des Angeklagten nicht mehr ausreichte, wurde das Verfahren Ende Oktober 2017 an das Landgericht Essen abgegeben.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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