Handy gekauft und mit Falschgeld bezahlt – Taxi gefahren ohne Fahrerlaubnis

Eine 22 Jahre alte Hattingerin hatte bei ebay-Kleinanzeigen ihr Handy zum Kauf angeboten. Als sich ein Interessent meldete, verabredete sie sich mit diesem im April diesen Jahres kurzfristig zu nächtlicher Stunde auf dem Walter-Schneider-Platz in Hattingen. „Weil es ja im Bereich der Sparkasse Kameras gibt, fühle ich mich auch nachts dort sicher“, so die Hattingerin jetzt vor dem Schöffengericht.

Nachdem ihr der Interessent dann dort vier 50-Euro-Scheine übergeben und das Handy gekauft hatte, ging die 22 Jahre alte Hattingerin erfreut zu einer in der Nähe befindlichen Tankstelle, um sich ein Eis zu kaufen. Dort bemerkte sie erst, dass die vier 50-Euro-Scheine Falschgeld waren und verständigte die Polizei, die das Falschgeld sofort einzog.

Drei Tage später sah die Handy-Verkäuferin zufällig auf der Kreisstraße den Käufer ihres Handys. Sie hatte den Eindruck, dass der Käufer, als er sie sah, mit seinem Taxi schnell wegfuhr.

Sie fuhr hinterher und verständigte die Polizei, die den Taxifahrer in Sprockhövel anhielt und kontrollierte. Der Fahrer dieses Taxis, ein 30 Jahre alter Mann aus Sprockhövel, war heute vor dem Schöffengericht angeklagt, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben.

„Ich hatte das Geld angespart, weil ich ein Handy kaufen wollte“, war die Einlassung des Angeklagten vor Gericht. Er will, da er ohne Job war und nicht zum Arbeitsamt wollte, öfter nachts Taxi gefahren sein, obwohl er gar keine Fahrerlaubnis hatte. Bei diesen zahlreichen Fahrten will er die Annahme von Falschgeld nicht bemerkt haben, zumal er öfter Gäste gefahren habe, die aus „Nachtgaststätten“ abgeholt wurden.

Da der Angeklagte außerdem in Bochum in einem Bistro mit einem gefälschten 50-Euro-Schein bezahlt hatte, war er bereits vom dortigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Während Staatsanwältin Henrich für die neue Tat eine Geldstrafe beantragte, plädierte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hiesgen, auf Freispruch.

Das Schöffengericht folgte beiden Plädoyers nicht und verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten wegen Inverkehrbringen von Falschgeld in Tateinheit mit Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen, sonst muss er ins Gefängnis.

„Ihre Geschichte erscheint uns total unglaubwürdig und wir haben den Eindruck, dass ihnen die Rechtsordnung relativ egal ist“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichtes in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten.

Die Staatsanwältin kündigte an, eine Untersuchung gegen den Inhaber des Taxiunternehmens einzuleiten, der den Angeklagten wiederholt beschäftigt habe ohne zu prüfen, ob dieser im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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