Hattinger Jobcenter betrogen – 8 Monate Freiheitsstrafe – 2 Jahre Bewährung

Die Angeklagte wurde von der Polizei zur Gerichtsverhandlung vorgeführt. Beim ersten Gerichtstermin war sie nicht erschienen. „Ich bin umgezogen und habe die Vorladung nicht bekommen“ sagte sie als Entschuldigung zu Richter Kimmeskamp.

Hoher Schaden

Der 48 Jahre alten Hattingerin, die vor Gericht keinen Dolmetscher benötigte, wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vom Jobcenter unberechtigt Leistungen in Höhe von 5.260 Euro erhalten zu haben. Nach der Antragstellung im April 2015 soll die Angeklagte dem Jobcenter verschwiegen haben, dass sie bei zwei Arbeitgebern tätig war und entsprechende Einkünfte erzielte.

Die Hattingerin will allerdings die entsprechenden Lohnabrechnungen bei der Sachbearbeiterin des örtlichen Jobcenters abgegeben haben. Sie vermutete, dass es bei der Sachbearbeitung dort zu Namensverwechselungen gekommen sein könnte, weil mehrere Mitglieder ihrer Familie entsprechende Leistungen beziehen und die von ihr eingereichten Unterlagen vielleicht in einer anderen Akte liegen könnten.

Der Vertreter des Jobcenters, der als Zeuge aussagte, schilderte die Bearbeitungsweisen für eingereichte Unterlagen und bezweifelte die Vermutungen der Angeklagten.

Unberechtigte Geldeingänge vereinnahmt

Auf die Frage des Richters, warum die Hattingerin nicht sofort auf die unberechtigten Geldeingänge reagiert habe, sagte die Angeklagte, dass die Gutschriften auf dem Konto bei der Menge ihrer Belastungen und Schulden direkt „untergegangen“ seien.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Anklagevorwürfe des Betruges als bestätigt an und beantragte eine Gesamtstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

In ihrem Schlusswort bedauerte die Angeklagte ihren Fehler, auf die unberechtigten Geldeingänge nicht reagiert zu haben. Sie bat darum, den Geldbetrag in monatlichen Raten zurückzahlen zu dürfen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Diesem Wunsche entsprach Richter Kimmeskamp in seinem Urteil und verhängte gegen die Angeklagte wegen Betruges in besonders schwerem Fall eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, die er für 2 Jahre zur Bewährung aussetzte. Die Angeklagte muss die zu Unrecht erhaltenen Beträge an das Jobcenter zurückzahlen. Die Ratenzahlung wurde gewährt. Kommt sie dieser Auflage nicht nach, muss sie ihre Strafe absitzen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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