Keine Facebook-Party in Hattingen

Auf der sozialen Internetplattform Facebook haben Unbekannte zur Party auf dem Hattinger Rathausplatz eingeladen. Mindestens 2.000 Besucher sollten durch den Aufruf zum Treffen in die Hattinger Innenstadt, zunächst am 15. Juli und dann am 22. Juli, animiert werden. Die Stadtverwaltung hat die Party offiziell per sogenannter Allgemeinverfügung aus Sicherheitsgründen verboten, um die Gesundheit von Besuchern, Unbeteiligten sowie Ordnungskräften zu schützen.
Reinhard Birck vom Fachbereich Ordnung: „Nachdem wir von der Party erfuhren, nahmen wir zunächst Kontakt zu Facebook auf, mit dem Ergebnis, dass der Aufruf für den 15. Juli gelöscht wurde. Dann gab es eine neue Einladung für den 22. Juli, auch die wurde aus dem Netz genommen.“ 150 Menschen hatten die Einladung bereits angenommen.
Die „Allgemeinverfügung über das Verbot des Zusammentreffens zum Feiern einer sogenannten Facebook-Party am 15. und 22. Juli im Bereich der Stadt Hattingen“ wurde am 14. Juli im Amtsblatt der Stadt Hattingen veröffentlicht. Somit ist die die Teilnahme und Durchführung dieser Party für das gesamte Hattinger Stadtgebiet untersagt worden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen, wie zum Beispiel Platzverweis rechnen.
Die Stadt hat die Veranstaltung untersagt, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, und begründet ihr Verbot unter anderem damit, dass es in der Vergangenheit bei ähnlichen Veranstaltungen immer wieder zu Rechtsverstößen kam. Außerdem, so Reinhard Birck: „Der Initiator kann nicht einfach ohne Erlaubnis und Abstimmung mit den Ordnungsbehörden über eine öffentliche Fläche bestimmen.“
In der Begründung zum Veranstaltungsverbot heißt es auch:
Ein Veranstalter, der für notwendige Sicherheitsauflagen in die Pflicht genommen werden könnte, ist nicht bekannt. Außerdem liegt für die Party kein Sicherheitskonzept und kein Verkehrskonzept vor. Auch zur Reinigung- und Entsorgung und zu Toiletten gibt es keine Angaben.
Wörtlich heißt es weiter: „Wer öffentlich einlädt, hat keinen Einfluss darauf, wer und wie viele Teilnehmer tatsächlich kommen. Veranstaltungen, die im ‚normalen Alltag‘ nicht zulässig sind, sind auch als Facebook-Party nicht tolerierbar. Die bei bisherigen Facebook-Partys aufgetretenen Alkoholexzesse und Prügeleien sind auch unter der Anonymität nicht erlaubt.“
Die komplette Verfügung kann unter www.hattingen.de in der Rubrik „Bürgerservice“, „Amtsblatt“ nachgelesen werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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