Körperverletzung nach Eifersucht - Hauptverhandlung muss fortgesetzt werden

Hat der Angeklagte seinem Kontrahenten eine Flasche Bier auf dem Kopf zerschlagen oder nicht, ist die zentrale Frage einer Hauptverhandlung. Das Gericht muss dazu weitere Zeugen vernehmen und die heutige Hauptverhandlung fortsetzen.

Zufällig trafen sich zwei Personengruppen Mitte Juni 2016 auf der Bahnhofstraße. Als der 24 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen dabei sah, dass seine frühere Freundin mit zwei Männern unterwegs war, soll es zu wechselseitigen verbalen Beschimpfungen und Beleidigungen gekommen sein.

Diese arteten dann in eine Rauferei aus, bei der der Angeklagte seinem Kontrahenten, einem Begleiter seiner früheren Freundin, eine Flasche Bier auf dem Kopf zerschlagen haben soll. Dieser wurde dadurch erheblich verletzt.

Das bestreitet der Angeklagte und behauptete, sein Kontrahent wäre nach dem verbalen Streit in gebückter Haltung auf ihn zugelaufen, hätte ihm den Kopf in den Bauch gerammt und dann in den Schwitzkasten genommen. „Irgendwie“ wäre dabei die Flasche Bier zu Bruch gegangen. Auch das bei ihm gefundene Einhandmesser will er nicht eingesetzt haben. Diese Version bestätigte im Wesentlichen auch sein Bruder, der als Zeuge gehört wurde.

Ex-Freundin schildert eine vollkommen andere Version
Seine frühere Freundin, die nach ihren Angaben nach der Trennung inzwischen zu dem Angeklagten eine wieder „normale Kommunikationsbeziehung" führt, schilderte dem Gericht allerdings eine andere Version des Geschehens.

Danach sollen die ersten verbalen Attacken von dem Angeklagten, ihrem früheren Freund, ausgegangen sein, der danach auf ihren Begleiter zulief, hochsprang und ihm die Bierflasche dabei „über den Kopf zog“. Anschließend soll ihr früherer Freund das Einhandmesser in die Hand genommen und damit gedroht haben. Die anderen Anwesenden wären dadurch aufgeschreckt zur Seite gesprungen.

Aufenthaltsermittlungsersuchen gegen den Angeklagten
Während die als Zeugen geladenen Polizeikräfte nicht aussagen mussten, wurde der als wohnungslos geführte Angeklagte, der im Betrieb seines Vaters in Hattingen arbeiten will, von einem Polizeibeamten aus einem bestehenden Aufenthaltsermittlungsersuchen nach seiner aktuellen Postanschrift befragt. Richter Kimmeskamp hatte dem Angeklagten schon direkt bei Beginn der Hauptverhandlung eine weitere Anklage zugestellt.

Da drei geladene Zeugen nicht erschienen waren, erließ Richter Kimmeskamp gegen diese je ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise je 3 Tage Ordnungshaft. Dann kam er dem Antrag von Rechtsanwalt Henner Sentner nach, der den Angeklagten vertritt und vertagte die Hauptverhandlung. Er ordnete auch die polizeiliche Vorführung der drei weiteren Zeugen zur nächsten Hauptverhandlung an, die innerhalb der nächsten drei Wochen stattfinden wird.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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