Krankenkassenbeiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt – Unternehmerin verwarnt

Die Unternehmerin aus Sprockhövel, bisher mit dem Gesetz noch nie in Konflikt gekommen, war der Insolvenzverschleppung angeklagt, in dem sie in 21 Fällen einbehaltene Beiträge ihrer Arbeitnehmer nicht an die zuständigen Krankenkassen abgeführt hatte. Der Schaden betrug fast 10.000 Euro. 18 Mitarbeiter waren davon betroffen.

Als Geschäftsführerin eines Gemüsemarktes in Niedersprockhövel war ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten, in deren Folge sie die Beiträge von Dezember 2014 bis zum Insolvenzantrag im Juni 2015 nicht mehr abführte.

Die Sprockhövelerin bedauerte außerordentlich die Nichtabführung der Krankenkassenbeiträge, betonte, dass ihr das Wohl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen liege, zumal sie auch Menschen mit Behinderung beschäftige, die ihrer Ansicht nach sonst auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hätten.

Inzwischen führt sie das Geschäft als Einzelunternehmerin weiter.

Am Ende der Beweisaufnahme folgte Richter Kimmeskamp dann dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und verwarnte die Angeklagte aus Sprockhövel mit Strafandrohung von 1.350 Euro. Dieser Betrag wäre dann von ihr zu zahlen, wenn sich die Angeklagte in den nächsten zwei Jahren nicht straffrei führt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens bezahlen. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Krankenkasse auf Zahlung der ausstehenden Beträge waren nicht Gegenstand des Strafverfahrens.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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