Messerstecher bleibt in Haft

Das Schöffengericht hatte in der Hauptverhandlung über die Taten eines 29 Jahre alten Mannes aus Hattingen zu urteilen, der aus der Untersuchungshaft der JVA Münster vorgeführt wurde. Direkt zu Beginn der Verhandlung erklärte der Verteidiger dem Schöffengericht im Namen des Angeklagten, dass dieser alle Taten einräume und geständig sei.

von Hans-Georg Höffken

Der Angeklagte, 1995 aus Kasachstan nach Hattingen gekommen, erklärte, bereits mit 17 Jahren erstmals „gekifft“ und Alkohol in Mengen getrunken zu haben. Er erreichte den Hauptschulabschluss und arbeitete nach Gelegenheitsjobs zuletzt als Küchenhelfer.
Mit 22 Jahren begann er Kokain zu konsumieren und war ein Jahr später auf Heroin „umgestiegen“, wovon er pro Tag ein bis zwei Gramm benötigte.
Der Staatsanwalt beschuldigte ihn, im Juli 2012 in Welper und in der Innenstadt mit einem Klappmesser nach wechselseitigen Provokationen mehrfach auf „flüchtige Bekannte“ eingestochen zu haben, die dabei Schnittverletzungen an Armen und Schulter erlitten. Erstaunlicherweise zeigten sich bei der Gerichtsverhandlung bei allen Zeugen deutliche Erinnerungslücken, die im Gegensatz zu früher gemachten Aussagen standen. Nun war der Angeklagte in der Vergangenheit schon mehrfach auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Aus dem Amtsgericht

Der Verteidiger erklärte dem Schöffengericht, dass der Angeklagte nach einer in der Untersuchungshaft vorgenommenen Methadonbehandlung nunmehr keine Betäubungsmittel mehr benötige. Hätte ich die Drogen nicht genommen, wäre das nicht passiert, so der Angeklagte. Am Ende der Beweisaufnahme musste das Gericht die noch offenen Bewährungsstrafen aus früheren Verurteilungen erörtern. Ein Bewährungswiderruf wurde dem Angeklagten noch im Gericht persönlich zugestellt.
Der Staatsanwalt forderte am Ende seines Plädoyers, den Hattinger zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft zu verurteilen.
Das fand der Verteidiger des Angeklagten seriös und nachvollziehbar, bat das Gericht allerdings, dem Angeklagten im Vollzug weiterhin den Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zu ermöglichen und plädierte für eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Nach dem Schlusswort des Angeklagten, er bedauere seine Taten mit dem Messer sehr, zog sich das Schöffengericht zur Beratung zurück.
Es verurteilte danach den Hattinger wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung schuldangemessen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und ermöglichte dem Angeklagten eine Therapie in der Haftanstalt. „Dem Angeklagten sitzt das Messer etwas locker“, so Richter Johannes Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung zu den damaligen Auseinandersetzungen im Betäubungsmittel-Milieu.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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