Mietbetrüger verurteilt – Geldstrafe und Gefängnis

Im Briefkasten eines leerstehenden Hauses in Elfringhausen fand die Besitzerin im August 2014 einen Zettel mit dem Hinweis, dass der Absender Interesse habe, das Haus anzumieten. Nach einem gemeinsamen Treffen wurde man sich einig und ein Mietvertrag für das Haus wurde unterschrieben.

„Ich muss mir selbst vorwerfen, ganz blauäugig an die Sache rangegangen zu sein und weder Schufa-Auskunft über die neuen Mieter eingeholt noch mir eine Lohnabrechnung habe zeigen lassen“, sagte jetzt die Hauseigentümerin als Zeugin vor Gericht aus.

Nur drei Mieten gezahlt

Als die Mietzahlungen nach drei Monaten ausblieben, waren die Mieter für die Vermieterin weder telefonisch zu erreichen, noch wurde ein diesen zugestelltes Einschreiben bei der Post abgeholt.

Aus diesem Mietverhältnis ist der Vermieterin ein Schaden von über 20.000 Euro entstanden, da ihre Mieter weder Kaution, noch alle Mieten gezahlt haben. Auch beim Stromversorger hatten sie sich nicht umgemeldet, sodass die Vermieterin auch für 1.800 Euro Stromkosten aufkommen musste. Nach der Zwangsräumung im Juli 2015 fand sie ihr Haus in total vermülltem Zustand vor und benötigte zahlreiche Container, um den ganzen Unrat zu entfernen und mehrere Tage, um das Haus säubern zu lassen.

Ehepaar auf der Anklagebank

Wegen Betruges hatte sich jetzt das „Mieter-Ehepaar“, welches inzwischen von Hattingen weggezogen ist, vor dem Amtsgericht zu verantworten. Als weitere Anklage wurden dem 51 Jahre alten Ehemann noch eine Sachbeschädigung in dem Haus und der 47 Jahre alten Ehefrau weitere betrügerische Handlungen vorgeworfen, da sie für ihre zwei Pferde bestelltes Heu und Stroh weder bezahlt, noch eine Tierarztrechnung beglichen hatte.

Während der Ehemann bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte seine Ehefrau seit 2005 sieben Vorstrafen und Verurteilungen wegen Betruges aufzuweisen. „Die daraus verhängten Geldstrafen zahle ich in Raten ab“, ergänzte sie vor Gericht.

Richter Kimmeskamp rechnete den Angeklagten vor, dass sie bei einem Einkommen von 1.500 Euro netto und einer Miete von 970 Euro sowie einer Pacht für die Unterstellung der Pferde von 500 Euro gewusst haben mussten, dass das nicht funktionieren kann.

Ein früherer Vermieter und Cousin des Angeklagten schilderte dem Gericht als Zeuge die Zustände des vorherigen Mietverhältnisses mit den Angeklagten, welches 2014 ebenfalls durch Zwangsräumung und mit einem finanziellen Schaden für den Vermieter endete.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft verurteilte Richter Kimmeskamp den Ehemann wegen Betruges und Sachbeschädigung zu einer Gesamtstrafe von 1.800 Euro, die Ehefrau wegen Betruges zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zivilrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand dieses Strafverfahrens.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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