Pinkeln an der Stadtmauer wurde teuer

Ein Hattinger war in die Altstadt gegangen, um sich aus Kummer zu betrinken. Nachdem er für fünfzig Euro alkoholische Getränke konsumiert hatte, eskalierte der Abend und endete für ihn nicht nur im Polizeigewahrsam, sondern er war für eine Woche arbeitsunfähig und muss jetzt noch 900 Euro Strafe an ein Kinderhospiz zahlen.

„Ende gut – alles gut“ könnte man nur unter dem Gesichtspunkt sagen, dass der Angeklagte wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte nur knapp an einer deutlich höheren Strafe „vorbeischrammte“.

Es hätte für den Angeklagten im letzten Jahr ein schöner Maiabend werden können. Nach ausgiebiger Zechtour in der Hattinger Altstadt verspürte der 47 Jahre alte Hattinger nach dem Verlassen der letzten Gaststätte ein Bedürfnis. Anstatt die Toilette der Gaststätte zu benutzen, urinierte er an die Mauer am Alten Rathaus.

Ein Polizeibeamter, der zufällig im Rahmen eines Einsatzes dort war und dieses sah, sagte zu dem Hattinger gewandt : Das muss doch wohl nicht sein. Nach der Antwort des Angeklagten: „Gehört dir denn diese Mauer“, eskalierte das Gespräch. Der Hattinger widersetzte sich den Weisungen der Polizeibeamten und beleidigte sie. Daraufhin wurde er zu Boden gebracht, gefesselt und über Nacht mit in das Polizeigewahrsam genommen.

Nach seinen Angaben vor Gericht war er danach eine Woche krankgeschrieben, weil ihm nach dem Zugriff der Beamten aufgrund seines Widerstandes die Schulter schmerzte. In der öffentlichen Gerichtsverhandlung zeigten sich beim Angeklagten deutliche Erinnerungslücken an diesen Abend.

Da der Hattinger bisher nicht vorbestraft war, stellte Richter Kimmeskamp am Ende der Beweisaufnahme mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Zahlung von 900 Euro an ein Kinderhospiz ein.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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