Polizeimaßnahme am falschen Einsatzort eskalierte

Eine Ehepaar und eine Nachbarin, die einer achtzigjährigen Frau beim Umzug in Welper halfen, werden diese Nachbarschaftshilfe so schnell nicht vergessen. Sie hatten sich jetzt wegen Widerstandes, Beleidigung und Misshandlung von Polizeikräften vor Gericht zu verantworten. Am Ende der über zweistündigen Hauptverhandlung gab es einen Freispruch und zwei Einstellungen des Verfahrens.

Die drei Angeklagten aus Hattingen hatten ihrer betagten Nachbarin im Februar 2017 beim Umzug geholfen. Als sie gegen 22 Uhr das Haus in Welper verlassen wollten, trafen sie an der Haustür auf zwei Polizeibeamte, die Einlass in das Haus begehrten. Wie sich später herausstellte, waren die Beamten aufgrund eines Funk-Verständigungsfehlers zu einer falschen Wohnanschrift gefahren. Der richtige Einsatzort befand sich nämlich in einem Nachbarhaus.

Unterschiedliche Aussagen
Über das weitere Geschehen gehen die Aussagen der Zeugen und der Beamten auseinander. Nach den Aussagen eines Polizeibeamten soll der 49 Jahre alte männliche Angeklagte auf den ausgestreckten Arm des Beamten eingeschlagen haben, als dieser ihn vor der Haustür aufforderte, weiter zu gehen. Danach soll er mit „Kraftausdrücken“ beleidigt worden sein. Als sich der Angeklagte dann weigerte, dem Beamten seinen Personalausweis zu zeigen, wurde der Einsatz handgreiflich. Verstärkungskräfte wurden angefordert, der Hattinger gefesselt, in den Streifenwagen gebracht und später zur Wache gefahren. Der Angeklagte empfand das Verhalten des Polizeibeamten dagegen aggressiv und vollkommen unangemessen.

Freispruch für die Ehefrau
Den Kommentar seiner Ehefrau über die plötzliche Festnahme ihres Mannes mit den Worten „Ich glaube ich spinne“ will ein Beamter als „Ihr Spinner“ und somit laut Anklage als Beleidigung verstanden haben. In der Gerichtsverhandlung konnte sich keiner der Beamten an Widerstandshandlungen und an die Beleidigung durch die Frau erinnern, so dass die Hattingerin auf Kosten der Landeskasse freigesprochen wurde.

Auch gegen ihren Ehemann wurde das Verfahren später gegen Zahlung eines Betrages von einhundert Euro an die Alzheimer Gesellschaft Hattingen eingestellt.

Nackt im Polizeigewahrsam bei offener Zellentür

Als die weitere Umzugshelferin, eine 31 Jahre alte Frau und Bekannte des Ehepaares bemerkte, dass man den Hattinger festnahm und zur Wache transportieren wollte, soll sie sich an diesem festgeklammert haben um seinen Abtransport zu verhindern, so die Aussage eines Beamten.

Als sie dann der Aufforderung, den Festgenommenen loszulassen und ihres Weges zu gehen nicht nachkam, wurde ihre Festnahme angeordnet.

Kurz darauf hielt eine Beamtin der Hattingerin ihre Arme auf dem Rücken fest. Als sie bemerkte, dass diese ihre festgehaltenen Arme befreien und mittels Ellbogen nach ihr stoßen wollte, brachte sie sie zu Boden, fesselte und transportierte sie zur Wache.
Die Hattingerin wiederum sagte aus, sie sei von der Beamtin geschubst worden. Als sie sich dabei über Schmerzen beklagte und nach der Beamtin umdrehen wollte um nach dem Grund der Maßnahme zu fragen, sei sie schon zu Boden gebracht und gefesselt worden.

Ehemann erhielt keine Auskunft über seine Frau im Gewahrsam
Auf der Wache, so die Hattingerin, verweigerte man ihr, ihren Mann anzurufen und gab auch später diesem keine Auskunft. Obwohl sie ihren Ausweis anbot, sei sie in die Gewahrsamszelle gebracht worden und musste sich vollkommen entkleiden. Als sie dann sogar ihre Unterwäsche ausziehen musste, sei die Tür der Arrestzelle offen gewesen und draußen auf dem Flur sollen Beamte hin und hergegangen sein. Auch zu diesem Zeitpunkt habe man ihr den Grund ihres Einsperrens in die Arrestzelle nicht mitgeteilt. Am nächsten Morgen gegen 5 Uhr wurde sie dann aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Noch im Gerichtssaal wollte die Hattingerin die Beamten nicht ansehen, so peinlich war ihr immer noch die Maßnahme im Polizeigewahrsam. Sie hat über ihren Anwalt gegen die Beamten Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung als rechtswidrige Diensthandlung erstattet.

Landeskasse übernimmt Kosten

Am Ende der Beweisaufnahme stellte Richter Kimmeskamp mit Zustimmung aller Prozessparteien das Verfahren gegen die Hattingerin ein. Die Landeskasse übernimmt dabei auch ihre bisherigen Kosten.

Richter Kimmeskamp schloss seine Urteilsbegründung mit den Worten, „Hier scheint auf beiden Seiten alles unglücklich gelaufen zu sein“.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.