„Postprozess“ beginnt am 7.3.2018 vor dem Schöffengericht

Am kommenden Mittwoch, 07.03.2018, beginnt um neun Uhr vor dem Hattinger Schöffengericht der Postprozess gegen einen 34 Jahre alten Mitarbeiter eines Subunternehmens der Deutschen Post.

Zur Erinnerung :
Anfang 2017 wurde bekannt, dass zum Jahreswechsel in Hattingen viele Hundert Briefe einfach verschwunden sind. Von den nicht zugestellten Briefen und Päckchen waren sowohl Privatpersonen als auch Geschäftsleute und Behörden betroffen.

Bei dem zuständigen Kriminalkommissariat in Hattingen gingen dazu über 50 Strafanzeigen ein. Die Ermittler, von den Tourenplänen der Post ausgehend, stellten umfangreiche Recherchen an, um den Verbleib der Postsendungen zu klären.

Wohnungsdurchsuchung
Monatelang wurde ermittelt, zumal sich die Post auch vieler Subunternehmen bedient. Neben den Fahndern der hiesigen Kriminalpolizei wurden auch benachbarte Polizeidienststellen sowie die Mitarbeiter der Abteilung für Konzernsicherheit von der Deutschen Post tätig. Es kam im Rahmen der Ermittlungen auch zu einer Wohnungsdurchsuchung. Nach 6 Monaten wurden im Juni 2017 die Ermittlungen beendet und die Ergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft in Essen zugeleitet.

Anklage beim Schöffengericht erhoben
Dem Angeschuldigten, einem 34 Jahre alten Mitarbeiter eines Subunternehmens der Deutschen Post, werden 34 Fälle der Unterschlagung und des Bruches des Postgeheimnisses zur Last gelegt. Der Gesetzgeber sieht allein für eine Unterschlagung dem Täter anvertrauter Gegenstände eine Freiheitsstrafe in Höhe von maximal 5 Jahren oder eine Geldstrafe pro Tat vor.

1.000 Briefsendungen und 40 Paketsendungen unterschlagen
Er soll an 34 Tagen zwischen Oktober und Ende Dezember 2016 insgesamt ca. 40 Paketsendungen und ca. 1.000 Briefsendungen unterschlagen haben. Allein bei den unterschlagenen Paketen soll der Schaden über 8.000 Euro betragen. Viele Betroffene hatten darüber informiert, dass sie in ihren vermissten Briefen in der Weihnachtszeit auch Geld eingelegt hatten. Der Schaden wird daher noch höher ausgefallen sein. Selbst einige auf dem Postweg versandte Gerichtsakten, so ein Hattinger Rechtsanwalt zum STADTSPIEGEL, sollen verschwunden sein und mussten nacherstellt werden.

Die ursprünglich für den 22.11.2017 angesetzte öffentliche Hauptverhandlung war schon nach wenigen Minuten beendet. Der Angeklagte war nicht erschienen.

Der Anwalt des Angeklagten, Rechtsanwalt Fleig, erklärte damals, dass auch er erst kurzfristig erfahren habe, dass sein Mandant verhindert sei. Grund der Verhinderung sei ein Berufungsverfahren seines Mandanten beim Landgericht in Dortmund, welches zeitgleich stattfand. Sein Mandant sei dorthin gefahren und könne somit nicht zeitgleich auch in Hattingen sein. Der Termin in Hattingen war allerdings schon seit Monaten bekannt.

Nachdem das Schöffengericht geprüft hatte, dass der Angeklagte auch wirklich in Dortmund beim Landgericht erschienen war, wurde der zuerst vom Staatsanwalt in Erwägung gezogene Haftbefehl gegen den Angeklagten in eine polizeiliche Vorführung beim nächsten Termin geändert.

Die Pressestelle des Landgerichtes in Dortmund teilte dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage mit, dass die Berufung vom Angeklagten im November 2017 zurückgezogen wurde. Damit erlangt das Urteil gegen ihn aus der ersten Instanz, zwei Mal 6 Monate Freiheitsstrafe, Rechtskraft.

Obwohl der Pressesprecher der Post, Dieter Pietruck, dem STADTSPIEGEL bestätigte, dass sich die Deutsche Post von allen Mitarbeitern der beauftragten Subunternehmen vor einer Beauftragung immer auch die polizeilichen Führungszeugnisse vorlegen lässt, muss diese Aussage aufgrund der aktuellen Erkenntnisse für den Angeklagten jetzt schon bezweifelt werden.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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