Nach Wiederaufnahmeverfahren Freispruch für Friseurin

Zwei Jahre lang kämpfte eine 25 Jahre alte Hattingerin gegen ein Urteil des Amtsgerichtes. Mit Hilfe ihres neuen Anwaltes wurde sie jetzt freigesprochen.

Das Hattinger Amtsgericht hatte im Oktober 2015 nach 3 Verhandlungstagen eine damals 23 Jahre alte Friseurin wegen Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 15 Euro = 1.500 Euro verurteilt. Vor Gericht hatte die Hattingerin, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, damals auf Anraten ihres früheren Anwaltes von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Eine frühere Kollegin hatte sie bei der Polizei beschuldigt, Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben. Drogenfahnder des KK1 in Schwelm hatten bei ihrer Wohnungsdurchsuchung u.a. über 80 Extasy-Tabletten gefunden und sichergestellt. Weiterhin fand die Polizei unter dem Sofa eine Kassette mit Bargeld sowie eine Liste mit Namen und dahinter vermerkten einzelnen Geldbeträgen.

Gegen das damalige Urteil hatte die Hattingerin beim Landgericht Berufung eingelegt. Auch beim Landgericht hatte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Berufungskammer des Landgerichtes hatte nach der Beweisaufnahme den Berufungsantrag abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hatte die Hattingerin dann Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. Dieses hatte die Revision nicht zugelassen.

Drogen wurden untergeschoben
Die Verurteilte, von ihrer Unschuld überzeugt, wechselte ihren Anwalt. Durch Hinweise ihres neuen Rechtsanwaltes recherchierte sie im Bekanntenkreis ihrer früheren Freundin und Belastungszeugin. Sie erfuhr dann, dass diese einer Kollegin erzählte, dass sie der Hattingerin 2014 die Drogen untergeschoben hatte.

Diese hatte sich den Schlüssel der Wohnung „besorgt“, dort die Drogen versteckt und soll nebenbei noch ein Sparschwein mit Trinkgeldern der Hattingerin mitgenommen haben. Dann hatte sie durch eine Aussage bei der Polizei die Rauschgiftfahnder auf diese Spur gebracht.

Freispruch nach gelungenem Wiederaufnahmeverfahren
Rechtsanwalt Michael Hiesgen, der von der Hattingerin mit der Weiterführung ihres Falles beauftragt wurde, gelang jetzt der Freispruch seiner Mandantin.

Im Rahmen eines gelungenen Wiederaufnahmeverfahrens gestand die Hauptbelastungszeugin vor dem Amtsgericht Dortmund, die Hattingerin zu Unrecht belastet zu haben. „Ein ganz perfides Spiel“, sagte Rechtsanwalt Hiesgen und freut sich mit seiner Mandantin.

Das Amtsgericht Dortmund hob nach der Anhörung der Zeugin und dem Eingeständnis der Belastungszeugin in dieser Woche das Urteil des Amtsgerichtes Hattingen auf und sprach die Hattingerin frei. Alle ihr entstandenen Kosten übernimmt die Staatskasse.

Die Belastungszeugin hat jetzt mit einem Strafverfahren zu rechnen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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