Rechtsanwalt veruntreute Mandantengelder – Bewährungsstrafe

Ein 57 Jahre alter Hattinger, der früher als Rechtsanwalt und Notar tätig war, wurde heute vom Schöffengericht wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Von September 2013 bis März 2016, so Oberstaatsanwältin Anette Milk beim Verlesen der Anklageschrift, hat der frühere Rechtsanwalt und Notar in 10 Fällen Gelder in Höhe von rund 27.000 Euro, die zu „treuen Händen“ an ihn überwiesen worden waren, nicht an die rechtmäßigen Empfänger weitergegeben.

In weiteren 9 Fällen hat er die fälligen Krankenkassenbeiträge seiner Mitarbeiterin vom Lohn abgezogen, aber nicht an die Krankenkasse abgeführt. Der Schaden hierbei beträgt 1.250,00 Euro.

Angeklagter gesteht Verfehlungen
Der Angeklagte räumte direkt zu Beginn der Hauptverhandlung in einer umfangreichen Stellungnahme alle Taten ein und erklärte dem Schöffengericht, wie es zu seinem Fehlverhalten gekommen war.

Nach dem Tod seines Kanzlei-Partners im Jahre 2011 habe er im Laufe der Zeit beim Aufarbeiten und bei der Übernahme dessen Fälle immer mehr den Überblick verloren. „Ich stand kurz vor dem Burnout und habe den Fehler gemacht, zwei Jahre lang alles alleine bewältigen zu wollen“, sagte der Hattinger zum Schöffengericht.

Als dann noch die Aufträge eines Immobilienstammkunden in seinem Notariat ausblieben, kam es zu seinen finanziellen Engpässen. Der Hattinger musste sich nach eigenen Angaben auch privat Geld leihen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

„Ich bin in eine Überforderung geraten und schäme mich heute dafür, nicht nur strafrechtlich und moralisch, sondern auch meinen Berufsstand in Misskredit gebracht zu haben“, sagte der frühere Rechtsanwalt und Notar unter Tränen im Gerichtssaal.

Anwaltszulassung zurückgegeben und Insolvenz angemeldet
Im März 2016 gab der Hattinger seine Anwaltszulassung zurück und musste Insolvenz anmelden. Er stellte eine Selbstanzeige und beteiligte sich auch an der Aufarbeitung der angeklagten Fälle.

Oberstaatsanwältin Milk beantragte am Ende der Beweisaufnahme für die 10 Veruntreuungen von Mandantengeldern insgesamt eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Für die unterschlagenen Krankenkassenbeiträge bildete sie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen und plädierte, daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung gegen den früheren Rechtsanwalt und Notar zu verhängen.

Pflichtverteidiger Dr. Gregor Hanisch bat das Schöffengericht um eine besonders milde Strafe für seinen bisher nicht vorbestraften Mandanten. Er empfahl, das von Reue und Schuld getragene Geständnis und die vorherige Selbstanzeige bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung
Nach Beratung des Schöffengerichtes verkündete Richter Johannes Kimmeskamp das Urteil im Namen des Volkes: Der Angeklagte wurde wegen Untreue in 10 Fällen und wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelten in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die materiellen Folgen für die betrogenen und geschädigten Mandanten sowie die Nachteile der früheren Mitarbeiterin aus den nicht abgeführten Krankenkassenbeiträgen waren nicht Gegenstand der Hauptverhandlung.

Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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