„Schmiere stehen“ bestraft – Täterin beißt Hausbewohner zweimal in die Hand

Recht blass sah die 24 Jahre alte Angeklagte aus, die vor Gericht keinen Dolmetscher brauchte. Sie hatte bereits einen Monat in Untersuchungshaft gesessen. Ihr Anwalt betonte, das „Eingesperrt sein“ wäre besonders schlimm für Ihre Volksgruppe.

Vor der Wohnung Schmiere gestanden

Sie hatte bei einem Wohnungseinbruch im September des letzten Jahres in einem Haus in der Hattinger Innenstadt vor der Wohnungstüre im Flur „Schmiere gestanden“, während „ein Landsmann“ die Wohnung eines 88-Jährigen durchsuchte und Wertgegenstände mitnahm.

Ein aufmerksamer Hausbewohner sprach dann die vor der Wohnungstüre stehende Angeklagte an. Als diese flüchten wollte, hielt der couragierte Hausbewohner die Täterin fest. Dabei biss sie ihm in die Hand, riss sich los und flüchtete. Der Mann lief hinterher, konnte die Frau nochmals festhalten und wurde wieder in die andere Hand gebissen. Er bat Passanten, doch die Polizei zu verständigen.

Falsche Beschuldigung

Die Frau flüchtete weiter und rief dann lauthals, man wolle sie vergewaltigen und sie brauche Hilfe. Passanten in der Innenstadt kamen dann der Frau „zu Hilfe“ und wollten den Hausbewohner festhalten. Zum Glück traf nach kurzer Zeit die Polizei ein, konnte den Sachverhalt aufnehmen, klarstellen und die Täterin festnehmen.

„Wer war denn der andere Täter, der in die Wohnung eingebrochen war“, wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft von der Angeklagten wissen. Die Frage beantwortete dann spontan der Anwalt der Angeklagten : „Bei dieser Volksgruppe wird niemals ein Mittäter verraten“.

Krankenkasse zahlte Impfung nicht

Der „gebissene Hausbewohner“ musste sich dann nach der Wundversorgung seiner Hände einer Hepatitis-Impfung unterziehen, deren Kosten seine Krankenkasse in diesem besonderen Fall nicht übernahm, sondern von ihm selbst bezahlt werden mussten. Hätte ich jedoch angegeben, ich wäre nach Thailand gefahren, hätte meine Krankenkasse diese Impfung bezahlt, erzählte der Hausbewohner noch irritiert vor Gericht.

Unter Berücksichtigung, dass die Angeklagte nicht vorbestraft war, bereits einen Monat in Untersuchungshaft saß und sich beim Hausbewohner im Gericht für die Bisse entschuldigte, verhängte Richter Kimmeskamp gegen die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sie sich straffrei führen sonst muss sie in das Gefängnis. Außerdem muss die Angeklagte dem Hausbewohner die Kosten für die Impfung und dem Wohnungseigentümer den Wert der gestohlenen Gegenstände ersetzen. Der bei der Festnahme der Angeklagten sichergestellte Bargeldbetrag wurde eingezogen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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