Schüler im Amtsgericht - Rechtskunde AG erlebt Hauptverhandlungen

Rechtsanwältin Elke Althäuser (3.v.r.) mit den Schülerinnen und Schülern der Mathilde-Anneke-Schule, die an der Rechtskunde AG teilnehmen, vor dem Sitzungssaal des Amtsgerichtes
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Einen „typischen Vormittag im Amtsgericht“ erlebten jetzt Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 der Mathilde-Anneke-Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Rechtskunde ihrer Schule und werden von Rechtsanwältin Elke Althäuser unterrichtet und betreut.

Mehrere Stunden verbrachten sie im Zuhörerraum des Amtsgerichtes und verfolgten an diesem Tage die öffentlichen Hauptverhandlungen – überwiegend mucksmäuschenstill.

Da flossen bittere Tränen beim Angeklagten, da wurden Angeklagte unter Bewachung von 2 Justizwachtmeistern aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal geführt, da waren Angehörige der Angeklagten im Gerichtssaal.
Die Schüler erlebten an diesem Tage auch die Simultanübersetzungen der Dolmetscher für die nur arabisch sprechenden Angeklagten.

Verschiedene Tatvorwürfe

Diebstahl von Schuhen, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Polizeibeamte waren die an diesem Mittwoch angeklagten Delikte, über die das Gericht zu entscheiden hatte.

Schuldfähig oder nicht ?

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Johannes Kimmeskamp beschäftigte sich an diesem Morgen lange mit einem Angeklagten, der unter einer starken psychischen Erkrankung leidet, die, um auch nicht wieder straffällig zu werden, eine regelmäßige Medikation erfordert. Obwohl eine Abschiebung bereits beschlossen ist, kann diese nicht vollzogen werden, da im Heimatland des Angeklagten Kriegszustände herrschen. Er steht unter Bewährung und wird von einer Bewährungshelferin betreut.

Zahlreiche Vorstrafen sind zu verzeichnen und das Gericht hatte zu urteilen, ob der Angeklagte bei dem Widerstand gegen Polizeibeamte vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig war. Nachdem er sich im Mai des letzten Jahres in der Innenstadt vollständig ausgezogen hatte, war er den Aufforderungen der Polizei - auch nach dem Einsatz von Pfefferspray- nicht gefolgt. Schließlich wurden mehrere Polizei-Teams benötigt, um den Angeklagten zu überwältigen, ihm Hand- und Fußfesseln anzulegen und der Arrestzelle zuzuführen.

Unter Berücksichtigung von Vorstrafen des Amtsgerichtes aus Bochum folgte Richter Kimmeskamp dann dem Antrag von Rechtsanwalt Steffen und sprach gegen den Angeklagten, der monatlich nach Angabe seiner Bewährungshelferin 240 Euro zum Leben hat, unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, also 1.200 Euro, aus.

Arbeit statt Geldstrafe

Der Angeklagte hat die Chance, einen Antrag zu stellen und anstatt zu zahlen, diese Strafe abzuarbeiten. Die Schüler der Mathilde-Anneke-Schule hatten direkt Vorschläge, welche Arbeitsleistungen der Angeklagte an ihrer Schule ausführen könnte.

Rauhe Sitten im Gefängnis

Dass im Gefängnis rauhe Sitten herrschen, schilderte ein anderer Angeklagter. Immer wieder war er, gerade 30 Jahre alt, „schwarz gefahren“ und schon neunmal wegen verschiedener Delikte vorbestraft. Jetzt saß er seit 23 Tagen wieder in Haft und bedauerte unter Tränen seine Taten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bescheinigte ihm eine „fortwährend rechtsfeindliche Gesinnung“ und forderte 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten beantragte eine Geldstrafe, weil nach seiner Ansicht „der Hammer der Justizbehörden“ für seinen Mandanten viel früher hätte fallen müssen.

Nach dem unter Tränen gesprochenen letzten Wortes des Angeklagten, der nur selten einen Dolmetscher benötigte, mit Hinweis auf seine Frau und seine zwei kleinen Kinder verhängte Richter Kimmeskamp wegen Schwarzfahrens eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten ohne Bewährung. Da durch diese Strafe auch weitere Bewährungsstrafen entfallen könnten, muss der Angeklagte damit rechnen, noch zahlreiche Monate im Gefängnis zu bleiben.

Am Ende dieses Gerichtstages verließen die Schülerinnen und Schüler doch nachhaltig beeindruckt von Gesetzen, Rechtsprechung und menschlichen Schicksalen mit ihrer Betreuerin das Amtsgericht an der Bahnhofstraße.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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