Sex mit Minderjähriger bestraft - 1 Jahr Freiheitsstrafe

Der 21 Jahre alte Hattinger, bisher mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt gekommen, beteuerte vor dem Jugendschöffengericht, dass man gegenseitig verliebt gewesen sei.

In einem Jugendtreff hatte er die damals 13 Jahre alte Schülerin kurz vor deren 14. Geburtstag kennengelernt. Im Laufe späterer Treffen hatte man sich ineinander verliebt und die Kontakte "intensiviert".

Obwohl der Angeklagte von Kollegen, von den Eltern und von Bekannten aus dem Jugendtreff über die Folgen und über die Strafbarkeit der Handlung informiert worden war, hatte er später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der damals 13 Jahre alten Hattingerin.

Im Laufe der einjährigen Beziehung war es dann, so der Angeklagte in der öffentlichen Hauptverhandlung gegenüber dem Schöffengericht, zu wiederholtem Geschlechtsverkehr mit der 13-Jährigen gekommen. Auch die Aussagen der Beteiligten bei der Polizei ergaben, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sein soll.

Staatsanwältin Dr. Sonja Hüppe beantragte in ihrem Plädoyer für den schweren sexuellen Mißbrauch eines Kindes, da einvernehmlich, also laut Gesetzgeber in einem minderschweren Fall, tat- und schuldangemessen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem beantragte sie für den Angeklagten die Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu beschließen.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Großmann, bat in seinem Plädoyer um eine milde Strafe, da sein Mandant das Mädchen nicht überrumpelt habe und der Sex einvernehmlich passiert sei.

Nach Beratung des Jugendschöffengerichtes unter der Leitung von Amtsgerichtsdirektor Frank Waab wurde der Hattinger dann zu der vom Gesetzgeber für diese Tat vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr, zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt.

Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil gelangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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