Sexueller Übergriff auf 15-Jahre alte Hattingerin - Abwesenheit der Eltern ausgenutzt

8 Monate lang wunderten sich Eltern, Familienangehörige, Schulkameraden und Lehrer, warum sich das Verhalten der 15 Jahre alten Hattingerin plötzlich zu ihrem Nachteil geändert hatte. Die Noten in der Schule wurden schlechter und die Jugendliche zog sich immer mehr zurück und wirkte verstört.

Lehrerin :„Sie hat daran zu knacken“

Schließlich offenbarte sie sich ihrer Vertrauenslehrerin und erzählte dieser von einem sexuellen Übergriff aus dem privaten Umfeld. Daraufhin folgte ein Gespräch der Schulleitung und der Lehrerin mit den einbestellten Eltern und der Betroffenen. Neben der Aufstellung eines „Schutzplanes“ durch die Schule für die Schülerin wurde ihr auch die Möglichkeit einer therapeutischen Behandlung aufgezeigt.
Im Anschluss an das Gespräch in der Schule erstatteten die Eltern Strafanzeige bei der Polizei.

Der Täter, gleichzeitig Lebensgefährte der Oma der Jugendlichen, hatte daraufhin einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft über 60 Tagessätze a 30 Euro, insgesamt 1.800 Euro erhalten, gegen den er Einspruch einlegte.

Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht war sich der 47 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen jetzt keiner Schuld bewusst und bestritt die Vorwürfe der Anklage. Er gab zu, als sich die Eltern der Jugendlichen zu einem Besuch im Krankenhaus befanden, an der Wohnungstür geklingelt und nachdem die Jugendliche diese geöffnet hatte, in die Wohnung gegangen zu sein. Er bestritt aber den Vorwurf, dort der Minderjährigen die Jogginghose und den Slip bis zu den Oberschenkeln heruntergezogen zu haben. Auf die Nennung weiterer Details wird an dieser Stelle aus Diskretionsgründen verzichtet.

Die 15 Jahre alte Hattingerin bestätigte jetzt als Zeugin vor Gericht die Vorwürfe der Anklage. Aus Scham hatte sie diesen Vorfall nicht sofort ihren Eltern erzählt. Wenn sie ihre Oma früher besuchte, soll es außerdem immer wieder vorgekommen sein, dass sie der Lebensgefährte der Oma „antatschte“. Dieser gab in der Hauptverhandlung zu, oftmals, wenn er sich in der Nähe von weiblichen Personen befand, diese im Vorbeigehen „berührt“ zu haben, was er als völlig harmlos empfand.

Am Ende der Beweisaufnahme „informierte“ der Staatsanwalt den Verteidiger des bisher nicht vorbestraften Angeklagten, mit diesem zu besprechen, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl wirklich bestehen bleiben soll. Nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten erklärte dann Rechtsanwalt Hiesgen dem Gericht, dass sein Mandant den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Damit war dieser rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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