Unterhalt nicht gezahlt

Zwei Angeklagte hatten sich jetzt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vor dem Amtsgericht zu verantworten.

„Ich habe Mist gebaut“, gestand die 52 Jahre alte Angeklagte direkt zu Beginn der öffentlichen Hauptverhandlung. Sie war ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber ihrer Tochter von Dezember 2015 bis Januar 2017 nicht nachgekommen. Der ausstehende Betrag belief sich auf einige Tausend Euro. Sie hat noch ein gutes Verhältnis zu ihrem Ex-Mann, bei dem ihre Tochter jetzt lebt.

Damit sie die monatlichen Zahlungen nicht mehr vergisst, will sie inzwischen einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Richter Kimmeskamp stellte das Verfahren unter der Bedingung ein, dass die Angeklagte pünktlich weiterhin monatlich Unterhalt für ihre Tochter an ihren Ex-Mann zahlt und dieses dem Gericht nachweist.

Erbschaft ausgeschlagen
Der weitere Angeklagte, ein 65 Jahre alter Mann aus Sprockhövel, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, durch das Ausschlagen einer Erbschaft seine Leistungsbereitschaft geschmälert und somit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kindern nicht nachgekommen zu sein. Laut Staatsanwaltschaft ging es beim Ausschlagen der Erbschaft um einen sechsstelligen Betrag.

In seiner ausführlichen und emotionalen Aussage wurden dem Gericht vom Angeklagten die familiären Beziehungsstreitigkeiten im Rahmen eines „Rosenkrieges“ erläutert. Bei dem von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Tatbestand der Ausschlagung des Erbes war der Angeklagte aber nur Vorerbe, d.h., er wäre gar nicht berechtigt gewesen, dass geerbte Haus zu verkaufen.

Richter Kimmeskamp stellte dann am Ende der Beweisaufnahme mit Zustimmung aller Gerichtsparteien dieses Verfahren gegen eine Zahlung von 1.000 Euro an jedes seiner Kinder ein.

Städte gehen in Vorleistung
Die Städte Hattingen und Sprockhövel gehen immer dann in Vorleistung, wenn die Unterhaltsverpflichteten ihren Zahlungen nicht nachkommen. Spezielle Mitarbeiter der Städte sind dann bestrebt, ausstehende Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen „einzutreiben“.

In Hattingen sind rund 200 Fälle aus dem Bereich des Unterhaltsvorschusses mit offenen Forderungen von rund 295 TEURO im Vollstreckungsverfahren, sagte Susanne Wegemann auf Nachfrage zum STADTSPIEGEL. Bei der Stadt Sprockhövel wurde die entsprechende Sachbearbeitung noch um eine weitere Mitarbeiterin verstärkt, damit die Leistungsbereitschaft der Unterhaltspflichtigen zeitnah und effektiv geprüft werden kann.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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