Versuchter Kindesmissbrauch in Hattingen bestraft

Über 4 Stunden dauerte die Hauptverhandlung des heutigen Schöffengerichtes. Die Staatsanwaltschaft warf dem 35 Jahre alten Hattinger vor, im November 2015 ein minderjähriges Mädchen gegen die Weisung ihrer Eltern mitgenommen, in seine Wohnung gebracht und dort versucht zu haben, sich dem Mädchen sexuell zu nähern. Der Angeklagte aus Hattingen war im November in Untersuchungshaft genommen worden und wurde aus der Haftanstalt in den Gerichtssaal gebracht.

Kind in die Wohnung gelockt

Der Angeklagte hatte im letzten November zufällig eine frühere Nachbarin getroffen. Ihr Kind fand das neue Auto des Angeklagten interessant und spielte mit der Fernbedienung. Obwohl die Mutter die Nachfrage des Angeklagten zu einer Probefahrt mit dem interessierten Mädchen verneinte, nahm dieser das Mädchen kurze Zeit später mit in sein Auto und fuhr mit ihr unter dem Vorwand, ihr Süßigkeiten zu spendieren, zu seiner Wohnung.

Dort hob er das Mädchen hoch, angeblich um zu sehen, wie schwer es sei. Dann umklammerte er es von hinten und öffnete dabei die Hose des Mädchens. Das Kind fing an zu schreien, befreite sich aus der Umklammerung und lief auf die Straße, wo es von einer Passantin laut weinend und verängstigt aufgegriffen wurde. Die Passantin alarmierte dann sofort die Polizei.

Gutachterin sieht pädophile Strömung

Als die vom Gericht bestellte Gutachterin Dr. Miller, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, ihr Gutachten über den Hattinger vorstellte, wurde die Öffentlichkeit für 90 Minuten von der Verhandlung ausgeschlossen, da Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten zur Sprache kamen, deren öffentliche Erörterung „schutzwürdige Interessen des Angeklagten“ verletzen würden.

Der Angeklagte, der bei der früheren Vernehmung der Polizei ein Geständnis abgelegt hatte, widerrief dieses in der Hauptverhandlung. Er bestritt die Vorwürfe der Anklage und ergänzte, er sei zum Tatzeitpunkt auf Gehhilfen angewiesen gewesen. In seiner Wohnung wollte er ein Stück Schokolade vom Boden aufheben. Dabei sei ihm eine Gehhilfe auf den Boden gefallen, das Mädchen habe sich dadurch so erschreckt und sei dann davon gelaufen. Das betroffene Mädchen sagte ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht aus, bestätigte dabei die Vorwürfe der Anklage.

Am Ende der Beweisaufnahme gab es Plädoyers des Staatsanwaltes, des Nebenklägers der Minderjährigen und der beiden Rechtsanwälte des Angeklagten.

Während der Staatsanwalt für die Taten 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung forderte, beantragten die Verteidiger für Ihren Mandanten Freispruch, da es nicht zu einer Gewalttat gekommen sei und die Gutachterin nur eine "leichte pädophile Strömung" bei ihrem Mandanten erkannt haben will. "Die 6 Monate Untersuchungshaft haben meinen Mandanten geprägt", sagte Rechtsanwalt Peter Steffen. Der Angeklagte berichtete dem Vorsitzenden Richter auf Nachfrage, dass die U-Haft für ihn "nicht schön gewesen sei", zumal sein Zellengenosse den Grund seiner Inhaftierung herausbekam.

Der Anwalt der Nebenklägerin beantragte 2 Jahre Haft und verneinte die Aussetzung zur Bewährung, da es bereits in der Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren gegen den Hattinger gegeben hatte. Weiterhin beantragte er ein Näherungsverbot des Angeklagten zu der Minderjährigen.

Gericht sah Gewalttat bewiesen

Nach Beratung des Schöffengerichtes verurteilte Amtsgerichtsdirektor Frank Waab dann den Angeklagten aus Hattingen wegen versuchter sexueller Nötigung eines Kindes, versuchtem sexuellen Missbrauch und Kindesentziehung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, auf die die Untersuchungshaft von 6 Monaten angerechnet wird. Der bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Die Freiheitsstrafe wurde für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Angeklagte erhielt eine Bewährungshelferin und darf sich der Jugendlichen nicht nähern. Weiterhin muss er sich einer entsprechenden Therapie unterziehen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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