Vom Gerichtssaal in die U-Haft

Als die beiden Justizvollzugsbeamten zur Urteilsverlesung den Gerichtssaal betraten, war klar, dass das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Lukas Kopica folgen würde und die beiden Angeklagten nicht nur wegen gemeinschaftlichen Betrug verurteilte, sondern den Hauptangeklagten wegen Fluchtgefahr auch gleich in Untersuchungshaft nehmen würde. Insgesamt soll er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verbüßen. Seine Lebensgefährtin erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der 55jährige Angeklagte hat einen Mode-Onlinehandel mit Herrenhemden betrieben sowie einen Handel mit Falt-Caravanen. Bei verschiedenen Anzeigen aus dem Zeitraum von Frühjahr 2013 bis September 2014 kamen rund dreißig Zeugen aus ganz Deutschland vor dem Hattinger Amtsgericht zusammen. Sie alle hatten die entsprechenden Lieferungen zu beanstanden. Mal war falsche, mal unvollständige Ware geliefert worden. Immer wieder hatte es auch Probleme gegeben, den Angeklagten deswegen zu kontaktieren, so dass für die Geschädigten nur der Rechtsweg offen stand.
Der Hattinger bestreitet ebenso wie seine Lebensgefährtin jede Schuld. Man betreibe die besagten Geschäfte, habe aber in keinem Fall eine betrügerische Absicht gehabt. In der Regel seien hier Missverständnisse erfolgt, nie aber habe man die Kunden betrügen wollen. „Jeder hat genau das bekommen, was er auch bestellt hat“, sagt der Angeklagte überzeugt. Und erklärt, er habe den Eindruck, die Konkurrenz wolle ihn mit unlauteren Mitteln mundtot machen. Er berichtet von Shitstorm im Internet, von Verschwörungen der Konkurrenz.
Durch die Zeugenaussagen kommen bizarre Einzelheiten ans Tageslicht. So soll der Angeklagte mit verschiedenen Identitäten unterwegs gewesen sein. Zeugen kennen ihn unter einem anderen Namen und mit dem Beruf des Kardiologen, der in New York studiert habe. Dieser Name deckt sich mit der Identität eines Heiratsschwindlers, gegen den Verfahren bei der Staatsanwaltschaft in Aachen liefen. Medien hatten 2013 entsprechend berichtet. Auf Kaufverträgen der Caravane finden sich auch immer wieder andere Adressen. Der Angeklagte selbst, der laufend den Zeugen, Staatsanwalt und Gericht, aber auch dem eigenen Verteidiger, ins Wort fällt berichtet von einem Messetermin mit einem Hubschrauber und einer Limousine, die auf ihn warten sollte. Stattdessen habe dort nur ein normaler Pkw gestanden. Er erzählt von Problemen bei der Software des Computers, von Umstellungen bei Tabellen und versucht damit die Ungereimtheiten in den Kaufverträgen zu erklären, wie er überhaupt für alles eine Erklärung zu haben scheint.
26 Einträge hat der Angeklagte im Bundeszentralregister stehen. Darunter immer wieder Betrug und Urkundenfälschung. Auch eine Gefängnisstrafe hat der Angeklagte bereits verbüßt. Doch trotzdem versucht er immer wieder, sich selbst als Opfer darzustellen. Er sieht auch nach der Aussage der Zeugen keine betrügerischen Absichten.

Bizarre Biografie

Auf weitere Nachfragen des Staatsanwaltes erklärt der Angeklagte, er und seine Partnerin seien seit fünf Jahren ein Paar. In dieser Zeit will er mit dem Verkauf der Falt-Caravane begonnen haben, die Modefirma betrieb er schon länger. Er gibt einen negativen Schufa-Eintrag zu und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Auf das online geführte Konto der Lebensgefährtin, auf die die Einnahmen aus den Geschäften gingen, will er keinen Zugriff gehabt haben. Die Lebensgefährtin gibt an, von den finanziellen Problemen des Partners gewusst zu haben. Es habe sie aber nicht interessiert.
Schließlich kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass 17 Taten zu ahnden sind. Bei den Falt-Caravanen, die online verkauft wurden, habe eine betrügerische Absicht schon darin gelegen, dass es sich in Wahrheit um einen gewerbsmäßigen Verkauf gehandelt habe und nicht, wie behauptet, um einen Privatverkauf aus gesundheitlichen Gründen. Weitere betrügerische Absichten wurden durch unterschiedliche Identitäten und falsche Angaben zum Verkaufsobjekt umgesetzt. Auch bei dem Online-Shop der Hemden gibt es für den Staatsanwalt nur einen Schluss: „Sie haben den Handel betrieben, das Geld ging wegen des negativen Schufa-Eintrages und der eidesstattlichen Versicherung auf das Konto ihrer Lebensgefährtin. Das lässt nur den Schluss zu, dass der Versuch gemacht wurde, mögliche Gläubiger zu täuschen.“
Die Verteidigung versucht, den Angeklagten als überfordert darzustellen, der aber nicht in betrügerischer Absicht gehandelt habe. Auch sehe man keine Fluchtgefahr und weise deshalb den beantragten Haftbefehl zurück. Der Angeklagte habe einen festen Wohnsitz.
Nach langer Beratung folgt das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Angeklagte kommt sofort in Untersuchungshaft. Vor allem in der Höhe der ausgesprochenen Strafe, aber auch in der Übung des Angeklagten mit wechselnden Identitäten sieht man hinreichende Gründe, warum sich der Angeklagte der Strafe entziehen könnte. Gegen das Urteil ist Berufung oder eine Revision möglich. Eine Berufung findet vor dem Landgericht statt und rollt den ganzen Prozess noch einmal auf. Eine Revision prüft das Urteil im Hinblick auf Rechtsfehler.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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