Bisher billig und gut... Aber nach der Gesetzesänderung nicht mehr?

Vor einigen Jahren änderte der Deutsche Bundestag das Gesetz über den Meisterzwang. Konnten sich bis dahin nur Absolventen einer Meisterschule in ihrem Handwerk selbstständig machen, galt dies in vielen Branchen nicht mehr. Die Folge: man schätzt heute, dass 42 Prozent der Betriebe sogenannte "Einmann-Betriebe" sind.
Viele Tapezierer, Maler, Klempner, Friseure oder Schneider haben sich selbstständig gemacht. Ihre Werkstatt besteht meist nur aus einem Lieferwagen, mit ihrem meist einfachen Werkzeugen können sie nebenbei auch andere Arbeiten erledigen. So bringt der Maler auch noch schnell die Dichtung am Wasserhahn in Ordnung. Für ihre Arbeiten werden in der Regel günstige und ordnungsgemäße Rechnungen ausgestellt. Dazu kommt, dass ein ungeschickter Heimwerker auf diese Einmannbetriebe zurückgreifen muss, weil ein Normalbetrieb kleine Aufträge oft nicht durchführen will. Begründung: Für uns lohnt der Aufwand nicht!

Doch damit könnte jetzt Schluss sein!
In Berlin hat nämlich jemand herausgefunden, dass es bei aller Mühen und Ehrlichkeit oft nicht mit der Gewährleistung klappt. Bei einer Überprüfung, wie sich Einmannbetriebe auf den Arbeitsmarkt auswirken, hat man auch festgestellt, dass viele dieser Unternehmen ihren Einmannbetrieb schon geschlossen haben, wenn eine Gewährleistung anfällt. Dies trifft oft ein, weil der Kleinunternehmer bei Betriebsgründung die Nähe des Rentenalters erreicht hat.
Würden diese Kleinunternehmer wieder verschwinden, hätte dies mit Sicherheit Auswirkungen auf die Zahl älterer Arbeitsloser beim Arbeitsamt. Auch die Zahl der Schwarzarbeiter könnte wieder steigen. War hier doch ein Rückgang gestgestellt worden, als der Meisterzwang geschafft worden ist.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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